Erste Lesung des Jugendstärkungsgesetzes
Heute wird im Bundestag das geplante Kinder- und Jugendstärkungsgesetz (KJSG) in erster Lesung debattiert. Ziel dieses Gesetzes ist es, vor allem die Kinder, Jugendliche und junge Erwachsenen zu stärken, die besonderen Unterstützungsbedarf haben. Mit Polit-X haben Sie Zugriff auf alle relevanten politischen Dokumente zu Ihren Themen; bleiben Sie etwa durch die Tagesordnungen des Bundestags immer über aktuelle Entwicklungen informiert.
Gesetzliche Änderungen durch das KJSG
Der Gesetzesentwurf des Kinder- und Jugendstärkungsgesetzes (19/26107) sieht gesetzliche Änderungen in den folgenden Bereichen vor:
- Der Kinder- und Jugendschutz soll verbessert werden: Hierbei sollen vor allen die Aufsicht und Kontrolle in Einrichtungen, Auslandsmaßnahmen und Pflegeverhältnissen verbessert werden. Die Kooperation der Kinder- und Jugendhilfe mit dem Gesundheitswesen, Strafverfolgungsbehörden, Familiengerichten, Jugendstrafjustiz etc. soll verbessert werden.
- Stärkung der Kinder und Jugendlichen, die in Pflegefamilien oder in Einrichtungen der Erziehungshilfe aufwachsen: Eltern sollen bei Hilfen außerhalb der Familie einen Rechtsanspruch erhalten auf Beratung, Unterstützung und Förderung ihrer Beziehung zum Kind. Das Familiengericht soll des Weiteren befugt werden, den Verbleib eines Kindes in seiner Pflegefamilie als dauerhafte Maßnahme anzuordnen, wenn dies zum Schutz des Kindes erforderlich ist.
- Hilfen für Kinder und Jugendliche mit sowie ohne Behinderung aus einer Hand: Der Leitgedanke der Inklusion soll in der Kinder- und Jugendhilfe verankert werden, die Betreuung von Kindern mit und ohne Behinderung soll in Tageseinrichtungen grundsätzlich gemeinsam erfolgen. Kinder, Jugendliche und ihre Eltern werden besser darin unterstützt, ihre Rechte durchzusetzen und die Leistungen zu bekommen, die ihnen auch zustehen. Darüber hinaus werden mit dem Gesetzentwurf die Weichen dafür gestellt, dass die Kinder- und Jugendhilfe für alle Kinder und Jugendlichen mit und ohne Behinderung zuständig wird.
- Mehr Prävention vor Ort: Familien, Kinder und Jugendliche sollen leichter und schneller ortsnahe Hilfe bekommen. Zudem sollen sie in Notfallsituationen von Erziehungsberatungsstellen unbürokratisch eine Hilfe zur Bewältigung ihres Alltags erhalten.
- Förderung der Beteiligung von jungen Menschen, Eltern und Familie: Der Gesetzentwurf sieht beispielsweise Ombudsstellen als unabhängige Anlaufstellen für Kinder, Jugendliche und ihre Eltern vor. Auch die Beschwerdemöglichkeiten für Kinder und Jugendliche in Einrichtungen und Pflegefamilien sollen verbessert werden. Kinder und Jugendliche erhalten außerdem einen uneingeschränkten eigenen Beratungsanspruch, ohne Eltern.
Politischer Prozess
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung geht auf einen Referentenentwurf des Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend zurück. Die Stellungnahmen zu diesem Referentenentwurf finden Sie gebündelt in der Polit-X-Datenbank.
Nach der ersten Lesung im Plenum wird der Gesetzentwurf an den Familienausschuss des Deutschen Bundestages überwiesen.
Polit-X-Analyse
Mit der Polit-X-Analyse sehen Sie auf einen Blick, wann ein Thema im Bundestag und in den Sozialen Medien besprochen wurde. Ebenso wird deutlich, welche Fraktion und welche Abgeordneten besonders aktiv waren. Der aktivste Abgeordnete im Bundestag zum geplanten Jugendstärkungsgesetz ist Grigorios Aggelidis, der als familienpolitische Sprecher der FDP tätig ist.
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