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06. Februar 2020 | Aktuell
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Digitalisierung an deutschen Schulen 2020

Die fortschreitende Digitalisierung ist ein Thema, das die Große Koalition in dieser Legislaturperiode verstärkt angehen will. Unter anderem im Bereich der digitalen Bildung gibt es in Deutschland Defizite, denen die Bundesregierung beispielsweise mit der Breitbandförderung für Schulen und dem DigitalPakt Schule begegnet. Gesetzlich ist bereits alles geregelt, doch ergeben sich bei der Umsetzung der Maßnahmen noch Probleme und Verzögerungen.

Der DigitalPakt Schule aus dem Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Breitband-Förderung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur sollen sich bei der Digitalisierung der rund 40.000 Schulen in Deutschland ergänzen: Über das Breitbandprogramm wird die Internetanbindung eines Schulgebäudes finanziert; innerhalb der Schule kann der Ausbau und die Vernetzung dann aus dem DigitalPakt realisiert werden. Doch dies geschieht in der Praxis bisher oft schleppend: Unter anderem wird das Geld aus dem DigitalPakt bisher nur langsam abgerufen. Außerdem fehlt es vielen Schulen nach wie vor an schnellen Breitbandanschlüssen, um digitale Geräte sinnvoll nutzen zu können.

DigitalPakt Schule

Am 17. Mai 2019 trat der DigitalPakt Schule in Kraft, mit dem Schulen besser mit digitaler Technik ausgestattet werden sollen. Um dieses Ziel zu erreichen, haben Bund und Länder eine Verwaltungsvereinbarung unterzeichnet. Die verfassungsrechtliche Grundlage für den DigitalPakt Schule wurde durch eine Änderung des Artikel 104c des Grundgesetzes gelegt. Diese Änderung erlaubt es, dass der Bund den Ländern Finanzhilfen zur Steigerung der Leistungsfähigkeit der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren kann. Die politische Debatte, die diesen Prozess begleitete, können Sie mithilfe von Polit-X einfach und anschaulich nachvollziehen. Im Zuge des DigitalPaktes stellt der Bund über einen Zeitraum von fünf Jahren insgesamt fünf Milliarden Euro zum Aufbau digitaler Bildungsinfrastrukturen an deutschen Schulen bereit. Die Bundesländer und Kommunen wiederum sollen für die Entwicklung medienpädagogischer Konzepte, die Bereitstellung von qualifizierten Lehrkräften sowie für Konzepte zur Sicherstellung von Betrieb, Support und Wartung sorgen. Ein halbes Jahr nach Inkrafttreten des Paktes fließen die Gelder allerdings nur langsam ab. In manchen Bundesländern wurde bis Anfang 2020 kein einziger Antrag bewilligt. Dies liegt unter anderem daran, dass die Schulen zuerst schlüssige Medienkonzepte und Medienentwicklungspläne vorlegen müssen, für die die Mittel dann durch die Kommunen als Schulträger bei den Ländern beantragt werden müssen. Die Länder mussten zudem Förderrichtlinien erstellen, die die Bedingungen für die Mittelvergabe festlegten. Während diese Richtlinie in Sachsen bereits Mitte Mai 2019 in Kraft trat, nahm dies in anderen Ländern mehr Zeit in Anspruch – in Hessen zum Beispiel bis Mitte Dezember 2019.

Als generelles Problem bei der Umsetzung des Paktes wird darüber hinaus kritisiert, dass die veranschlagten fünf Milliarden Euro nicht ausreichen werden, die Kommunen also künftig mit Folgekosten rechnen müssen. Als problematisch gilt hier, dass die Schulträger Wartung und IT-Support eigenständig aus dem laufenden Betrieb finanzieren müssen. In einer Antwort 19/16337 auf eine Kleine Anfrage der FDP weist die Bundesregierung darauf hin, dass sie erstmals am 15. März 2020 dem Haushaltsausschuss über die Umsetzung des DigitalPakts Schule berichten wird. Entsprechende Berichte der Länder über abgerufene Mittel lägen noch nicht vor.

Förderprogramm für den Breitbandausbau an Schulen

Eines der festgelegten Ziele im Koalitionsvertrag ist der Ausbau des Glasfasernetzes: „Schulen, Gewerbegebiete, soziale Einrichtungen in der Trägerschaft der öffentlichen Hand und Krankenhäuser werden wir bereits in dieser Legislaturperiode direkt an das Glasfasernetz anbinden.“ Im Jahr 2015 startete das Bundesförderprogramm für den Breitbandausbau, mit dem unterversorgte Kommunen, Städte oder Landkreise Fördermittel erhalten können, um einen Netzzugang von mindestens 50 Mbit/s zu verwirklichen. Dieses Förderprogramm wurde im Juli 2018 novelliert, das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur legte außerdem einen Sonderaufruf zur Erschließung bislang unterversorgter Gewerbe- und Industriegebiete, Schulen und Krankenhäuser vor. Unter anderem die Süddeutsche Zeitung und Netzpolitik.org kritisieren daran, dass die Fördermittel für die Glasfaserkabel von den Schulen zwar beantragt werden, diese aber aufgrund bürokratischer Hürden nicht schnell genug ankommen und die bewilligten Mittel darüber hinaus nicht direkt in den Netzausbau fließen. Wie einer Antwort der Bundesregierung 19/16656 auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 21.01.2020 entnommen werden kann, haben bislang rund 9.500 Schulen eine Förderung beantragt; die bewilligten Fördermittel kommen dabei zu rund 98% direkt dem Infrastrukturausbau zugute.

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