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29. April 2019 | Aktuell
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Europawahl: Personal­­­­entscheidungen fallen nach der Wahl

Die Wahlen zum Europäischen Parlament (EP) stehen vor der Tür. Polit-X versorgt Sie in einer Artikel-Serie bis zur Öffnung der Wahllokale mit den wichtigsten Informationen.

Das Europäische Parlament ist die einzige Institution der EU, die direkt von den Bürgerinnen und Bürgern gewählt wird. Dennoch haben diese keinen direkten Einfluss auf konkrete politische Personalentscheidungen in der EU: Diese werden erst nach der Wahl getroffen.

Alle fünf Jahre sind die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union aufgerufen, das Europäische Parlament (EP) zu wählen. Diese Wahl ist für deutsche Wählerinnen und Wähler die einzige Möglichkeit, unmittelbar Einfluss auf die personelle Zusammensetzung der EU-Institutionen zu nehmen. Zwar können sie sich auch hier nicht unmittelbar für den einen oder die andere Kandidatin entscheiden, weil in Deutschland nur zwischen Listen gewählt werden kann – und deren Zusammensetzung legen die Parteien fest. Aber immerhin entscheidet die Europawahl über die Zuteilung von Macht und Einfluss verschiedener Parteien.

Auf die konkreten Personalentscheidungen, die nach der Europawahl zu treffen sind, haben die Wählerinnen und Wähler jedoch keinen direkten Einfluss mehr. Bei diesen Entscheidungen können sie nur noch vom Spielfeldrand zusehen. Dabei dürften diese Festlegungen die EU stärker prägen als die Wahl der Abgeordneten.

Keinen Einfluss auf Wahl des Kommissionspräsidenten

Die wichtigste Personalentscheidung ist sicherlich jene über den Kommissionspräsidenten. Zurzeit ist dies der Luxemburger Jean-Claude Juncker , der jedoch ausscheiden wird. Gewählt wird der Kommissionspräsident vom Parlament. Seit der letzten Europawahl 2014 stellen die Fraktionen des Europaparlaments Spitzenkandidatinnen und -kandidaten auf, die sie gerne als Kommissionspräsidenten sehen würden. Formal besitzen allerdings nicht die Abgeordneten, sondern die Staats- und Regierungschefs das Vorschlagsrecht für den Kommissionspräsidenten. Ob die Staats- und Regierungschefs den siegreichen Spitzenkandidaten der stärksten Fraktion im neuen EP für das Amt vorschlagen, wie es viele im Parlament gerne sehen würden, ist daher keineswegs ausgemacht.

Als sicher kann jedoch gelten, dass die Entscheidung über den Kommissionspräsidenten nur ein Teil eines großen Personalpakets sein wird, das alle wichtigen Positionen der EU umfasst. Dieses Paket enthält neben dem Kommissionspräsidenten auch den EU-Ratspräsidenten, dessen Amtszeit Ende November 2019 endet (zur Zeit ist das der Pole Donald Tusk , EVP), den Parlamentspräsidenten (zur Zeit der Italiener Antonio Tajani , EVP) sowie den Präsidenten der Europäischen Zentralbank (zurzeit Mario Draghi ). Auf dessen Posten kann sich Bundesbankchef Jens Weidmann Hoffnungen machen. Hinzu kommt noch der Eurogruppenchef, der den Finanzministern jener EU-Staaten vorsitzt, die den Euro als Währung eingeführt haben. Zurzeit ist dies der portugiesische Finanzminister Mário Centeno. Weiterhin wird die Hohe Vertreterin der EU für Außen- und Sicherheitspolitik neu bestimmt - dieses Amt hat derzeit die Italienerin Federica Mogherini inne -, sowie die anderen Kommissarinnen und Kommissare der EU. Diese werden vom Kommissionspräsidenten im Einvernehmen mit den Mitgliedsstaaten ernannt, wobei jedes Land einen Kommissar oder eine Kommissarin stellt. Die Vorschläge müssen anschließend vom Parlament bestätigt werden. Ist das Parlament mit einem Kommissar oder einer Kommissarin nicht einverstanden, bleibt dem Kommissionspräsidenten nichts anderes übrig, als eine andere Personalie vorzuschlagen. Über die Ressortverteilung entscheidet ebenfalls der Präsident der Kommission.

Vermehrte Bürgerbeteiligung nicht in Aussicht

Im Parlament selbst sind neben dem Parlamentspräsidenten die Vizepräsidenten (bisher 14), die Fraktionsvorsitzenden und die Vorsitzenden der Ausschüsse (zurzeit 20) zu bestimmen. Auch dabei reden die Bürgerinnen und Bürger nicht mit.

In der Zuschauerrolle, die die Wählerinnen und Wähler nach der Schließung der Wahllokale einnehmen müssen, liegt sicherlich eine der Ursachen für das weit verbreitete Gefühl, die EU sei bürgerfern. Alle Reformvorschläge, die dies ändern könnten, sind bislang jedoch an den Staats- und Regierungschefs gescheitert. Weder die Direktwahl des Kommissionspräsidenten durch die EU-Bürger, noch die Bildung einheitlicher europäischer Listen mit Kandidaten aus ganz Europa, stießen bei ihnen auf Begeisterung – kein Wunder, da solche Veränderungen immer mit Verlust an Macht und Einfluss verbunden sind.

Zum Autor: Dr. Thomas Freund, Staatssekretär a.D., war Regierungssprecher der Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin und Bevollmächtigter seines Landes beim Bund. Heute arbeitet er als freiberuflicher Politikberater in Berlin.

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