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26.04.2019 – Polit-X-Blog
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Bewegung im Streit um Promotionsrecht von Fachhochschulen

Fachhochschulen gibt es in Deutschland seit den 70er Jahren. Sie unterscheiden sich von Universitäten im Wesentlichen in zwei Punkten: Erstens arbeiten sie anwendungsbezogener, das heißt: Die Lehre ist auf konkrete berufliche Tätigkeiten ausgerichtet. Und zweitens haben sie kein Promotionsrecht, also kein Recht, Doktorgrade zu verleihen. Absolventen der Fachhochschule müssen also an eine Universität wechseln, wenn sie promovieren wollen. Universitäten nehmen FH-Absolventen allerdings oftmals nicht oder nur verbunden mit hohen Zusatzanforderungen auf. Deshalb ist die Zahl der Promovierenden, die zuvor eine Fachhochschule besucht haben, sehr gering.

Hochschulen kämpfen für Promotionsrecht

Fachhochschulen wollen daher seit vielen Jahren erreichen, dass auch sie das Promotionsrecht erhalten. Bisher hatten sie damit jedoch keinen Erfolg. Die Universitäten sind der Ansicht, dass Forschung an Fachhochschulen, sofern sie überhaupt in ausreichendem Maße stattfindet, strengen wissenschaftlichen Kriterien nicht genügt. Auch Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) lehnt im Interview mit „Zeit Campus“ das Promotionsrecht für Fachhochschulen ab: „Ich finde, der Unterschied zwischen Universität und Fachhochschule sollte erhalten bleiben, weil sie jeweils einen anderen Fokus haben.“

Verfolgt man die politische Debatte, so stellt man fest, dass sich die strikte Trennung zwischen Universitäten und Fachhochschulen allmählich immer weiter aufweicht. Ein aktuelles Beispiel ist Nordrhein-Westfalen. Dort soll, auf Antrag von CDU und FDP ein hochschulübergreifendes „Promotionskolleg für angewandte Wissenschaften“ geschaffen werden, das FH-Absolventen die Promotion erleichtern soll. In der Datenbank Polit-X lassen sich die verschiedenen Stellungnahmen zu diesem Änderungsantrag nachvollziehen: So begrüßt beispielsweise der Arbeitskreis der Hochschulratsvorsitzenden der Fachhochschulen die geplante Gesetzesnovelle, während die Fakultätentage der Ingenieurwissenschaften und der Informatik an Universitäten e.V. befürchten, eine Promotionserlaubnis für FH-Absolventen würde „dem internationalen Ansehen der deutschen Ingenieurpromotion nachhaltig schaden“.

Nordrhein-Westfalen (derzeit schwarz-gelb regiert) wäre mit diesem Änderungsantrag nach Hessen das zweite Bundesland, das einen solchen Weg eröffnet. In Hessen (derzeit schwarz-grün regiert) ist es seit 2016 möglich, an einigen Fachhochschulen die Promotion zu erwerben. Auch in Thüringen (derzeit rot-rot-grün regiert) wird das Promotionsrecht für Fachhochschulen momentan intensiv diskutiert.

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