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13. März 2019 | Aktuell
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Neue Bewegung in der Diskussion um das Lobbyregister

Regelung zum Lobbyregister in der EU

Nachdem sich das Europäische Parlament Ende Januar 2019 ganz knapp und gegen den Widerstand der konservativen EVP-Fraktion für die Einführung eines verbindlichen Lobbyregisters ausgesprochen hat, kommt auch im Deutschen Bundestag Bewegung in die Diskussion. Nach der neuen Transparenzregel des Europäischen Parlaments dürfen sich Abgeordnete künftig nur mit Lobbyisten treffen, wenn diese im Transparenzregister der EU eingetragen sind. Parlamentarier, die als Berichterstatter Gesetzesentwürfe vorlegen oder Ausschüsse leiten, müssen Termine mit Lobbyisten offenlegen. Solche Regeln gibt es bereits für die EU-Kommission.

Diskussion in Deutschland

In Deutschland wurden schon vor rund 13 Jahren erste Forderungen nach einem für alle Lobbyisten verpflichtenden Transparenzregister von einschlägigen Verbänden wie Lobbycontrol oder Transparency International erhoben, doch tat sich bisher nichts. Inzwischen fordern jedoch Grüne, SPD und Linke in ihren Wahlprogrammen und in Anträgen im Deutschen Bundestag ein solches Register. Eine Mehrheit für ein solches Gesetz fand sich im Parlament jedoch nie, da die Union dagegen war. In den Koalitionsverhandlungen nach der Bundestagswahl 2017 zur Bildung einer Jamaika-Koalition stimmten CDU/CSU und auch die FDP dem Ansinnen der Grünen zwar zu. Allerdings kam diese Koalition bekanntlich nicht zustande. Im Koalitionsvertrag der Großen Koalition tauchte der Punkt hingegen nicht mehr auf – dem Vernehmen nach, weil für die Union die Besetzung des Finanzministeriums durch einen Sozialdemokraten ein so großes Zugeständnis war, dass sie an anderer Stelle Kompensationen einforderte – so unter anderem beim Thema Lobbyregister.

Nachdem sich inzwischen selbst ein Wirtschaftsverband wie der Verband der chemischen Industrie ein Lobbyregister vorstellen kann, findet offenbar auch in der Union ein Umdenken statt. So deutete der CDU-Innenpolitiker Patrick Sensburg bei Twitter an, dass es noch in dieser Legislaturperiode ein Gesetz geben könne. Wichtig sei für ihn, dass nur „professionelle Lobbyisten“ in einem solchen Register verzeichnet werden. Entscheidend sei, „dass der direkte Austausch zwischen Parlamentariern mit den Bürgerinnen und Bürgern des Wahlkreises uneingeschränkt möglich bleibt. Dies selbstverständlich auch, wenn der Bürger ein Unternehmer ist.“ Es dürfe auch kein zusätzlicher Verwaltungsaufwand entstehen.

Als problematischer Knackpunkt wird insbesondere die Veröffentlichung jener Etats angesehen, die Lobbyisten von ihren jeweiligen Auftraggebern zur Verfügung gestellt bekommen. Abgeordnete, die beispielsweise zugleich Inhaber bzw. Partner von Anwaltskanzleien oder Beratungen sind und Wirtschaftsverbände unterstützten, wollen ebenfalls nichts über ihre Auftraggeber und deren Honorare preisgeben.

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