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06. Juni 2022 | Analyse
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Transparenz in den Landtagen

Transparenz ist ein Grundpfeiler der Demokratie. Der Staat muss sein Handeln den Bürgerinnen und Bürgern gegenüber offenlegen. Wie dies von deutschen Landtagen reglementiert und in der Praxis umgesetzt wird, zeigt der Sachstand der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages zur Öffentlichkeit in Ausschüssen im Deutschen Bundestag und den Landesparlamenten vom 22.03.2022.

Transparenz soll Bürgerinnen und Bürgern eine fundierte Willensbildung und Wahlentscheidung ermöglichen. In Entscheidungsräumen wie den deutschen Landtagen kann dieser demokratische Vorsatz am einfachsten durch Offenheit von Sitzungen und Verhandlungen umgesetzt werden. Eine größere Öffentlichkeit der Sitzungen bietet die Möglichkeit, sich ein klareres Bild von landes- bzw. bundesweiten politischen Herausforderungen und Positionen von Abgeordneten zu machen.




Davon ausgehend, dass mehr Öffentlichkeit mehr Transparenz bedeutet, können die Landtage nach ihrer Öffentlichkeitsbereitschaft geordnet werden. Hier wurden die Landtage mit einem dreistufigen System bewertet, wobei die Landtage mit größerer Öffentlichkeitsbereitschaft mehr Punkte erhalten haben. Demnach ist der Landtag mit der größten Öffentlichkeitsbereitschaft Rheinland-Pfalz. Die Landtage mit der geringsten Öffentlichkeitsbereitschaft sind Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, das Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein.

Es lässt sich feststellen, dass die Plenarsitzungen der Landtage in den meisten Fällen der Öffentlichkeit unterliegen. Die Sitzungen der einzelnen Ausschüsse werden in vielen Landtagen öffentlich abgehalten, wobei es in einigen Bundesländern eine ausdrückliche Regelung dagegen gibt. In denen, wo Ausschusssitzungen in der Regel öffentlich stattfinden, gibt es allerdings immer Ausnahmen, etwa die Sitzungen des Petitionsausschusses, Sitzungen mit sensiblen Inhalten oder Besprechungen zum Landeshaushalt. Auch für Sitzungen von Untersuchungsausschüssen gibt es in den meisten Landtagen eine gesonderte Öffentlichkeitsregelung. Dort findet in der Regel nur die Beweisaufnahme öffentlich statt, die Beratungen und Beschlüsse hingegen können bzw. müssen nicht öffentlich stattfinden.

In der Regel bieten alle Landtage Saalöffentlichkeit für öffentliche Sitzungen an, soweit es die räumlichen Gegebenheiten erlauben. Darüber hinaus werden öffentliche Sitzungen in vielen Landtagen per Livestream ins Internet übertragen. In einigen Fällen ist dies entweder nicht vorgesehen, oder Bild- und Tonaufnahmen sind grundsätzlich untersagt.




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