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03. Februar 2022 | Aktuell
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Das neue Lobbyregister: Frist zur Eintragung läuft ab!

Am 1. Januar 2022 ist das neue Lobbyregistergesetz – LobbyRG in Kraft getreten. Die Frist zur Eintragung für Interessenvertretungen läuft am 28. Februar 2022 ab.


Interessenvertretende, die Kontakt zur Bundesregierung oder den Organen, Mitgliedern, Fraktionen oder Gruppen des Deutschen Bundestages aufnehmen wollen, oder eine Kontaktaufnahme beauftragen, um unmittelbar oder mittelbar Einfluss auf deren Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse zu nehmen, müssen sich bis 28. Februar in das neue Lobbyregister eintragen. Mit diesem Schritt zur Transparenz soll das Vertrauen der Öffentlichkeit in die Politik und die Legitimität der Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse von Parlament und Regierung gestärkt werden.

Es sind eine Reihe von Angaben zu hinterlegen. Dies reicht unter anderem von Daten zu dem Interessenvertretenden selbst, über Angaben zu den Vertretungen und die hierfür eingesetzten Mitarbeitenden bis hin zu den finanziellen Aufwendungen. Zudem können auch freiwillig konkrete Gesetzesvorhaben genannt werden, die das Ziel der Interessenvertretung darstellen. Einen guten Überblick über die Kategorien und welche Felder wie ausgefüllt werden müssen, bietet das eigens dafür veröffentliche Handbuch für Interessenvertreterinnen und Interessenvertreter zur Eintragung in das Lobbyregister.

Das Lobbyregister des Deutschen Bundestages finden Sie HIER.

Für Interessenvertretende kann das neue Lobbyregister eine Herausforderung bedeuten. Angesichts der nahenden Frist sollten sich Interessenvertretungen möglichst zeitnah mit der Registrierung beschäftigen. Ob Sie bzw. Ihre Organisation unter die Registrierungspflicht fällt oder davon ausgenommen ist, können Sie dieser Auflistung direkt beim Bundestag entnehmen.