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19. Mai 2021 | Analyse
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Immer später, immer länger - Plenarsitzungsdauer im Bundestag

Für das Ende der 230. Sitzung des aktuellen Bundestags sieht die Tagesordnung (Stand 19.05.2021) folgende Punkte vor:

  • 04:50 TOP 34 Steuerbeamten-Ausbildungsgesetz

  • 05:30 TOP 35 Kassensicherungsverordnung

  • 06:10 Sitzungsende

Bleibt es bei diesem Sitzungsverlauf, hätten die Abgeordneten bis zur Eröffnung der nächsten, 231. Sitzung nicht mal drei Stunden Zeit. Dieses Extrembeispiel steht für einen Trend, der sich besonders in der aktuellen Legislaturperiode niederschlägt: Die Sitzungstage werden immer länger.


Dauer der Plenarsitzungen der 18. und 19. LP

Schaut man sich die Dauer der Sitzungen der vergangenen 18. Wahlperiode an, sieht man, dass insbesondere die Sitzungen am Donnerstag gegen Ende der Legislaturperiode immer später zu Ende waren. Die fünf längsten Sitzungen liegen im letzten Viertel der Legislatur. Dabei ist die 221. Sitzung vom 9. März 2017 mit 16 Stunden und 4 Minuten die längste.



Im Vergleich dazu sind die besonders langen Sitzungen in der aktuellen Legislaturperiode breiter gestreut. Da aber noch einige Sitzungen ausstehen (Stand 17.05.2021, letzte betrachtete Plenarsitzung 228), ist noch kein abschließendes Urteil möglich. Der bisherige Trend zeigt jedoch bereits insgesamt eine Steigerung der Sitzungsdauer zum Ende der Legislaturperiode; zudem traten kurz vor der Sommerpause 2019 vermehrt lange Sitzungen auf. In diese Zeit fällt auch die bisher längste Sitzung vom 27. Juni 2019: 17 Stunden und 11 Minuten dauerte die 107. Plenarsitzung - sie endete erst um 2:12 des Folgetages.



Anzahl der Tagesordnungspunkte im Vergleich

Blickt man auf die Anzahl der Tagesordnungspunkte (inklusive Zusatztagesordnungspunkten) pro Sitzungstag bestätigt sich der Trend: Bei fortschreitender Dauer der Legislaturperiode werden die Tagesordnungen zunehmend länger. Im Mittel fallen erneut die Sitzungen der aktuellen, 19. Legislaturperiode mit mehr Tagesordnungspunkten auf; wenngleich in der 18. Legislaturperiode gerade einige Donnerstagssitzungen längere Tagesordnungen hatten. Zudem lässt sich natürlich nicht allein aus der Anzahl der Tagesordnungspunkte auf die Dauer der Sitzungen schließen; die langwierigen Haushaltsdebatten rufen beispielsweise häufig nur einen einzigen Tagesordnungspunkt auf.




Sitzungsdauer der 18. und 19. LP im Vergleich

Ein direkter Vergleich der beiden Legislaturperioden ergibt, dass die einzelnen Sitzungen in der aktuellen Legislaturperiode im Durchschnitt über eine Stunde länger dauern:



Donnerstagssitzungen im Fokus

Diese Tendenz wird ebenso deutlich, wenn man auf die Donnerstagssitzungen im Speziellen blickt. An Donnerstagen werden in Sitzungswochen in der Regel die meisten Vorgänge behandelt – teilweise fasst die Tagesordnung 30-40 Punkte. Im Vergleich zum Zeitraum 2013-2017 sieht man hier deutlich, dass in der aktuellen Legislaturperiode bereits in den ersten beiden Jahren nach den Wahlen die Donnerstagssitzungen deutlich länger andauerten.



Am deutlichsten jedoch lässt sich der Trend zu längeren Sitzungen ablesen, wenn man die Anzahl der Nachtsitzungen vergleicht. Hier lässt sich eine enorme Zunahme beobachten: Von fünf in der letzten Wahlperiode zu aktuell 28 Sitzungen mit Sitzungsende nach 24 Uhr.



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Zur Methodik:

Die Netto-Summe der Sitzungsdauern ergibt sich aus der in Plenarprotokollen angegebenen offiziellen Start- und Enduhrzeiten, um die Dauer von im Protokoll offiziell vermerkten Unterbrechungen bereinigt. Durch uneinheitliche Kennzeichnung, Schreibfehler und Auslassungen der Parlamentsdokumentation kann die angegebene Dauer von offiziellen Zahlen abweichen. Für den Vergleich von Donnerstagssitzungen wurden die jeweiligen Legislaturperioden in Monate bzw. Quartale aufgeteilt, um die Sitzungszeiträume vergleichbar zu machen. Stichtag für alle Daten der aktuellen Legislaturperiode ist der 17.05.2021, bzw. beinhaltet der Datensatz alle Protokolle inklusive der 228. Sitzung. Bei der Anzahl der Tagesordnungspunkte gelten die Angaben aus den Plenarprotokollen der jeweiligen Sitzungen. Tagesordnungszusatzpunkte (Zusatzpunkte), die als solche im Inhaltsverzeichnis aufgeführt sind, werden gleichberechtigt als Tagesordnungspunkte mitgezählt. Unterpunkte zu Tagesordnungspunkten (beispielsweise TOP 1a, 1b; TOP IV f, IV g) oder Einzelpläne bei Haushaltsdebatten werden dem jeweiligen Tagesordnungspunkt zugeordnet; gleiches gilt für Fortführungen von Tagesordnungspunkten während derselben Bundestagssitzung.