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22. April 2021 | Aktuell
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Neue Transparenzregeln für Abgeordnete

#Lobbying #Gesetzgebung #Parlamentarischer Prozess #Public Affairs #Transparenz

Heute wird im Bundestag ein Gesetzentwurf der Großen Koalition sowie der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen debattiert, der die Transparenzregeln für Abgeordnete (19/28784) strenger fassen soll. Die Fraktionen reagieren damit laut Entwurf auf „aktuelle Vorkommnisse und Berichte über Mitglieder des Deutschen Bundestages, die mit Beratertätigkeiten persönliche Gewinne im Zusammenhang mit der Beschaffung von medizinischen Produkten erzielten“.


Nebeneinkünfte und Unternehmensbeteiligungen offenlegen

Der Gesetzentwurf sieht vor, die parlamentarischen Transparenzregeln des Abgeordnetengesetzes (AbgG) deutlich zu verbessern. Zu diesem Zweck sollen die bereits existierenden Verhaltensregeln, die bislang noch nicht den Status eines Gesetzes haben, ins AbgG übertragen werden.

Im Wesentlichen soll der Entwurf die Anzeige und die Veröffentlichung von Informationen bewirken, die auf etwaige Interessenkonflikte hinweisen können. Des Weiteren sollen Nebentätigkeiten verboten werden, die nicht mit der Unabhängigkeit des Mandats vereinbar sind, da ihnen ein Interessenkonflikt immanent ist. Neu sind dabei unter anderem folgende Regelungen:

  • Anzeigepflichtige Einkünfte aus Nebentätigkeiten und Unternehmensbeteiligungen sollen betragsgenau veröffentlicht werden. Einkünfte sind dabei anzeigepflichtig, wenn sie im Monat den Betrag von 1.000 Euro oder jährlich in der Summe den Betrag von 3.000 Euro übersteigen.
  • Direkte oder indirekte Beteiligungen an Kapital- oder Personengesellschaften werden ab fünf Prozent – nicht mehr wie bisher 25% – anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
  • Einkünfte aus diesen Unternehmensbeteiligungen werden ebenfalls anzeigepflichtig.
  • Die Einräumung von Optionen auf Gesellschaftsanteile als Gegenleistung für eine Tätigkeit werden anzeige- und veröffentlichungspflichtig.
  • Von Dritten bezahlte Lobbytätigkeiten von MdBs gegenüber der Bundesregierung oder des Bundestageswerden untersagt. Ehrenamtliche Tätigkeiten gegen eine verhältnismäßige Aufwandsentschädigung bleiben erlaubt.
  • Honorare für Vorträge im Zusammenhang mit der Tätigkeit als MdB werden untersagt.
  • Die Entgegennahme von Geldspenden wird verboten

Polit-X Analyse zur Transparenzregelung für Abgeordnete

Die Polit-X Trendanalyse zeigt einen sehr deutlichen Relevanzgewinn des Begriffes „Transparenz“ in Verbindung mit den Begriffen „Nebentätigkeiten“, „Unternehmensbeteiligung“ sowie „Abgeordnetengesetz“ ab März 2021 im Deutschen Bundestag und in den Social-Media-Auftritten der Abgeordneten.


Trendanalyse der Begriffe „Nebentätigkeit“, Unternehmensbeteiligung“ oder „Abgeordnetengesetz“ in Verbindung mit „Transparenz“ im vergangenen Jahr, Stand: 21.04.2021
Trendanalyse der Begriffe „Nebentätigkeit“, Unternehmensbeteiligung“ oder „Abgeordnetengesetz“ in Verbindung mit „Transparenz“ im vergangenen Jahr (Stand: 21.04.2021)

Blickt man auf die einzelnen Fraktionen, fällt auf, dass die Abgeordneten der SPD-Fraktion in den vergangenen 12 Monaten diese Begriffe am häufigsten verwendet haben. Die Fraktionen der Grünen, der CDU und der Linken folgen mit jeweils etwa gleichem Anteil. Auffällig ist, dass sich die Abgeordneten der FDP, CSU und AfD in dieser Frage zurückzuhalten scheinen.

Die aktivste Abgeordnete zum Thema Transparenzregelung für Bundestagsabgeordnete ist die Grünen-Politikerin Britta Haßelmann. Gefolgt wird sie darin von Dirk Wiese (SPD) und Jan Korte (Die Linke).

Verwendung der Begriffe „Nebentätigkeit“, Unternehmensbeteiligung“ oder „Abgeordnetengesetz“ in Verbindung mit „Transparenz“ nach Fraktionen im vergangenen Jahr, Stand: 21.04.2021
Verwendung der Begriffe „Nebentätigkeit“, Unternehmensbeteiligung“ oder „Abgeordnetengesetz“ in Verbindung mit „Transparenz“ nach Fraktionen im vergangenen Jahr (Stand: 21.04.2021)

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