Blogartikel
17. März 2021 | Analyse
Zurück zum Blog

Ausschussvorsitze im Bundestag von 1994-2021

Die ständigen Ausschüsse des Bundestages sind ein zentraler Baustein der deutschen parlamentarischen Demokratie. Im Folgenden wird die Ausschussstruktur kurz vorgestellt und der Fokus auf die aktuellen und historischen Ausschussvorsitze seit 1994 gelegt. Mit Polit-X können Sie sowohl ganze Bundestagsausschüsse, als auch die Aktivitäten der einzelnen Vorsitzenden monitoren.


Fachlicher Zuschnitt der Ausschüsse

Der Hauptteil der parlamentarische Arbeit im Deutschen Bundestag findet in seinen Ausschüssen statt: sie gelten als vorbereitende Beschlussorgane. Grundsätzlich steht es dem Bundestag frei, wie viele und welche ständigen Ausschüsse eingesetzt werden. Einige Ausschüsse sind jedoch gesetzlich vorgeschrieben: Das Grundgesetz verlangt die Einrichtung des Auswärtigen Ausschusses, des Verteidigungsausschusses, des Petitionsausschusses sowie des Ausschusses für die Angelegenheiten der Europäischen Union. Andere Gesetze sehen die Einrichtung des Haushaltsauschusses und des Ausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung vor. Darüber hinaus erfolgt der fachliche Zuschnitt der Ausschüsse analog zum Zuschnitt der Bundesministerien. Bei Bedarf können auch Unterausschüsse, Arbeitsgruppen und Kommissionen gebildet werden, die sich mit spezifischen Themen befassen.


Besetzung nach Parteienproporz

Die Mitglieder der Ausschüsse werden nach Parteienproporz – also nach der Sitzverteilung im Bundestag – von den jeweiligen Bundestags-Fraktionen gewählt. Auch die Verteilung der Vorsitze und stellvertretenden Vorsitze erfolgt anhand dieser Regelung. Die nachfolgende Grafik zeigt die Verteilung der Ausschussvorsitze auf die Fraktionen im Bundestag seit 1994.



Zentrale Figuren aller ständigen Ausschüsse des Bundestages sind Vorsitz und stellvertretende Vorsitzende, die die Sitzungen einberufen, vorbereiten und auch leiten. Die Fraktionen wählen für jeden Ausschuss einen Obmann oder eine Obfrau, die als HauptansprechpartnerIn innerhalb des Ausschusses gilt. Was fachliche Fragen angeht, werden die Fraktionen nach außen und gegenüber den anderen Fraktionen von SprecherInnen repräsentiert; ausgewählte BerichterstatterInnen nehmen zudem in ihren speziellen Fachgebieten für die Fraktionen Stellung.


Aufgaben der Ausschüsse

Die Hauptaufgabe der ständigen Ausschüsse ist die Beratung von Gesetzentwürfen, die ihnen nach der ersten Lesung im Bundestag übermittelt wurden. Dabei gibt es immer einen federführenden Ausschuss, der am Ende des Beratungsprozesses einen Bericht mit Beschlussempfehlung erstellt, der wiederum erneut dem Parlament vorgelegt wird. Manchmal sind neben dem federführenden Ausschuss auch noch weitere Ausschüsse an der Beratung des Gesetzentwurfes beteiligt.

Des Weiteren verfügen die Ausschüsse über die Selbstbefassungskompetenz. Das heißt, dass sie sich auch eigenverantwortlich mit Fragen, die in ihren Geschäftsbereich fallen, befassen dürfen. So können Ausschüsse beispielsweise „ihre" MinisterIn befragen oder Handlungsempfehlungen aussprechen.

Die Beratungen der Ausschüsse sind in der Regel nicht öffentlich. Manchmal gibt es dennoch öffentliche Sitzungen, etwa, wenn Sachverständige oder VerbandsvertreterInnen eingeladen werden. Verbände können sich auch schriftlich an Ausschüsse wenden, um ihre Positionen darzulegen.


Ausschussvorsitzende seit 1994

Bei der Betrachtung der Ausschussvorsitze über die letzten sieben Legislaturperioden hinweg, fällt auf, dass einige Vorsitze fest in den Händen bestimmter Fraktionen liegen. So sitzt die CDU/CSU traditionell dem Auswärtigen Ausschuss vor – derzeit mit dem Abgeordneten Norbert Röttgen. Ebenso dominiert die CDU/CSU-Fraktion die Vorsitze in den Ausschüssen für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, für die Angelegenheiten der europäischen Union sowie im Ausschuss für Tourismus – wobei letzterer derzeit von Sebastian Münzenmaier von der AfD übernommen wurde.

Der Verteidigungsausschuss, dessen Vorsitz aktuell der SPDler Wolfgang Hellmich innehat, wird auch bereits seit 1998 von der SPD gestellt. Des Weiteren hat die SPD-Fraktion häufig den Vorsitz im Ausschuss für Arbeit und Soziales, im Sportausschuss sowie im Ausschuss für Kultur und Medien inne.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen saß häufig dem Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe vor, erst in den letzten beiden Legislaturperioden dem Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit – aktuell mit der Abgeordneten Sylvia Kotting-Uhl. Seit 2017 hat außerdem Cem Özdemir den Vorsitz im Ausschuss für Verkehr und digitale Infrastruktur inne.

Thematisch wenig überraschend, besetzt die FDP-Fraktion in dieser Legislaturperiode mit Bettina-Stark-Watzinger den Vorsitz im Finanzausschuss und mit Manuel Höferlin im Ausschuss „Digitale Agenda“. Die Fraktion Die Linke hatte traditionell den Vorsitz im Petitionsausschuss inne, seit 2017 jedoch sitzt Klaus Ernst dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie vor sowie Sabine Zimmermann dem Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Nachfolgend finden Sie die komplette Auflistung der Vorsitzenden aller ständigen Ausschüssen des Deutschen Bundestages, sofern diese heute noch, zumindest in einem ähnlichen Zuschnitt, existieren.


Ausschussvorsitzende des Deutschen Bundestages seit 1994


Monitoren Sie selbst die Aktivitäten der Abgeordneten auf Bundes- und Länderebene in der umfangreichen Polit-X-Datenbank oder mit den Polit-X-Analysetools Fordern Sie hier einen kostenlosen Testzugang an.