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19.02.2021 – Polit-X Hintergrund
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Hammelsprünge der aktuellen Legislaturperiode

Ein Hammelsprung findet im Bundestag und in vielen Landtagen statt, wenn ein genaues Abstimmungsergebnis ermittelt werden muss. Polit-X hat für Sie visualisiert, wie häufig und aus welchen Gründen Hammelsprünge im Deutschen Bundestag durchgeführt werden.


Was ist ein „Hammelsprung"?

Der Hammelsprung ist ein Abstimmungsprozedere im Deutschen Bundestag und in vielen Landtagen, bei dem alle Abgeordneten den Plenarsaal verlassen müssen, um ihn dann durch eine jeweils mit „Ja“, „Nein“ oder „Enthaltung“ gekennzeichnete Tür wieder zu betreten. Dabei werden sie laut von SchriftführerInnen gezählt, wodurch ein genaues Ergebnis festgestellt werden kann. Das Zählverfahren wurde im Jahr 1874 das erste Mal im Deutschen Reichstag verwendet. Der Begriff „Hammelsprung“ ist eine Wortschöpfung aus der damaligen parlamentarischen Alltagssprache.


Wann wird ein Hammelsprung durchgeführt?

Die meisten Hammelsprünge werden vom Sitzungsvorstand angeordnet, weil das Abstimmungsergebnis mittels Handzeichen nicht eindeutig war. Außerdem wird der Hammelsprung eingesetzt, um festzustellen, ob eine erforderliche qualifizierte Mehrheit erreicht ist, also etwa die Zweidrittelmehrheit bei einer Grundgesetzänderung.

Es ist auch nicht unüblich, dass Oppositionsfraktionen mithilfe des Hammelsprungs die Beschlussfähigkeit des Bundestages prüfen lassen. Diese ist laut Geschäftsordnung dann gegeben, wenn die Hälfte der Abgeordneten (in dieser Legislaturperiode also 355 MdBs) anwesend ist. Da ein Hammelsprung allerdings nicht eingefordert, sondern lediglich vom amtierenden Bundestagespräsidenten angeordnet werden kann, findet kein Hammelsprung statt, wenn sich der Sitzungsvorstand einig ist, dass Beschlussfähigkeit besteht.


Hammelsprünge in der aktuellen Wahlperiode

In der laufenden Wahlperiode haben bislang 13 Hammelsprünge stattgefunden (Stand 13.01.2021). Verglichen mit den Vorjahren ist das eine hohe Zahl, nur in der 17. Wahlperiode wurden mehr Hammelsprünge (16) durchgeführt.



Neun der Hammelsprünge erfolgten dabei aufgrund der Tatsache, dass der Sitzungsvorstand kein eindeutiges Abstimmungsergebnis erkennen konnte, die anderen vier wurden von der Opposition zur Feststellung der Beschlussfähigkeit angefragt.



Am 3. Juli 2020 etwa bestand Uneinigkeit über das Abstimmungsergebnis nach der dritten Lesung des Gesetzentwurfs zur Reduzierung und zur Beendigung der Kohleverstromung und zur Änderung weiterer Gesetze (19/17342, 19/18472). Wie dem Protokoll der Plenardebatte (19/171) zu entnehmen ist, wurde der Entwurf letztlich mit 314 Ja-Stimmen, 237 Nein-Stimmen und 3 Enthaltungen angenommen.

Von den vier Hammelsprüngen, die in dieser Legislaturperiodezur Prüfung der Beschlussfähigkeit durchgeführt wurden, wurde einer von der Linksfraktion, die übrigen drei von der AfD-Fraktion angestrengt. Am 14.12. 2018 (19/72) beipielsweise wurde durch einen Hammelsprung ermittelt, dass die Beschlussfähigkeit des Bundestages gegeben ist, für die Abstimmung des Antrags der FDP „Spitzenforscherinnen und Spitzenforscher für Deutschland als führenden Standort internationaler Wissenschaft, Forschung und Innovation gewinnen und halten“ (19/5077), des Antrags der Fraktion DIE LINKE. „Prekäre Arbeitsbedingungen in der Wissenschaft wirksam bekämpfen“ (19/6420) sowie des Antrags der Fraktion B 90/Die Grünen „Ein weltoffenes Land für freie Wissenschaft“ (19/6426).



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