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15.09.2020 – Polit-X-Blog
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Hintergrund: Parteien in Deutschland – Funktion und Aufbau

Parteien sind zentrale Akteure im politischen System Deutschlands, als solche werden sie im Grundgesetz explizit erwähnt und ihre Rolle wird im Parteiengesetz definiert. Politische Parteien bündeln unter anderem die Vielfalt der Meinungen und Interessen innerhalb der Bevölkerung, sie artikulieren sie im politischen Prozess und repräsentieren sie gegenüber anderen Vorstellungen. So leisten sie einen wichtigen Beitrag zur Legitimierung und zum effektiven Funktionieren des demokratischen politischen Systems.

von Verena Teuber

Funktion von Parteien in Deutschland

Ulrich von Alemann (2018) definiert Parteien als „auf Dauer angelegte, freiwillige Organisationen, die politische Partizipation für Wähler und Mitglieder anbieten, diese in politischen Einfluss transformieren, indem sie politisches Personal selektieren, was wiederum zur politischen Integration und zur Sozialisation beiträgt und zur Selbstregulation führen kann, um damit die gesamte Legitimation des politischen Systems zu befördern“. Eines der maßgeblichen Ziele von Parteien ist es also, Einfluss auf politische Entscheidungen auszuüben und diese zu legitimieren.

Da sie sowohl im Rahmen staatlicher Institutionen als auch in der Gesellschaft agieren, stellen Parteien Rückkopplungen zwischen diesen beiden Ebenen her. Von Parteien hängt maßgeblich ab, ob es dem politischen System gelingt, politische Herrschaft effizient und responsiv entlang den Wünschen und Ansprüchen der Bevölkerung auszurichten. Dies ist ein wichtiger Faktor für das allgemeine Vertrauen der Bevölkerung in die Politik. Wie in der Definition von Alemann anklingt, haben Parteien folgende konkrete Aufgaben:

Rekrutierung von politischem Personal: Eine grundlegende Anforderung an Parteien ist es, sich durch das Aufstellen von KandidatInnen an Wahlen zu beteiligen.

Politikformulierung: Parteien sollen bestimmte Ziele verfolgen, diese müssen in Form eines Parteiprogrammes vorgelegt werden.

Meinungsbildung: Parteien sollen Einfluss auf die öffentliche Meinungs- und Willensbildung nehmen. De facto wird die öffentliche Meinung auch von weiteren AkteurInnen, wie beispielsweise Medien und Lobbygruppen, beeinflusst.

Politische Einflussnahme: Politische Parteien sollen in Parlament, Regierung oder Opposition Einfluss nehmen. In parlamentarischen Demokratien setzt sich das Parlament aus Fraktionen zusammen, welche als eigenständig, aber dennoch mit ihrer jeweiligen Parteiorganisation zusammenhängend, betrachtet werden müssen. Regierungsarbeit oder Oppositionsbeteiligung sind also eine unmittelbare Funktion von Parteien.

Parteien im politischen System Deutschlands

Parteien handeln immer innerhalb eines politischen Systems, welches die allgemeinen Rahmenbedingungen vorgibt. Im Falle Deutschlands ist dieses System eine demokratische, parlamentarische Republik. Diese zeichnet sich unter anderem aus durch: eine formale Gewaltenteilung zwischen Legislative (gesetzgebende Gewalt), Exekutive (ausführende Gewalt) sowie Judikative (Rechtsprechung), den Pluralismus von Werten, Meinungen, Anschauungen, welcher auch im Wettbewerb der Parteien zum Ausdruck kommt sowie der Anerkennung von Grundrechten wie beispielsweise der freien Entfaltung der Persönlichkeit, Handlungsfreiheit, Freiheit der Person, des Rechts auf Leben und auf körperliche Unversehrtheit, Meinungs- und Pressefreiheit, Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit und Minderheitenschutz.

In einer repräsentativen Demokratie – wie in Deutschland – wählen die BürgerInnen in freier und fairer Wahl ihre VolksverteterInnen. Diese Abgeordneten haben nach Artikel 38 GG ein freies Mandat. Sie sind also nicht unmittelbar an Weisungen ihrer WählerInnen, ihrer Partei oder ihrer Fraktion gebunden; vielmehr sind sie allein ihrem Gewissen verpflichtet. Dennoch gibt es im Bundestag wie in den Landtagen eine Fraktionsdisziplin, an die sich die Abgeordneten in aller Regel halten, um die Funktionsfähigkeit des politischen Systems zu gewährleisten.

Im politischen System Deutschlands verfügen Parteien über eine privilegierte Stellung. Diese äußert sich beispielsweise darin, dass Parteien staatlich finanziert werden: Den Parteien werden Mittel zugewiesen, damit sie ihren gesetzlich verankerten Auftrag der Mitwirkung an der politischen Willensbildung des Volkes auch praktisch ausüben können. Die Finanzierungskriterien sind im Parteiengesetz festgeschrieben. Dies sind vor allem der Wahlerfolg, die Mitglieds- und MandatsträgerInnenbeiträge und eingeworbene Spenden.

Durch diese privilegierte Stellung können Parteien nur durch das Bundesverfassungsgericht verboten werden. Das Verbotsverfahren erfolgt auf Antrag des Bundestages, des Bundesrates oder der Bundesregierung und muss die Verfassungswidrigkeit einer Partei begründen. Eine Partei darf nach Artikel 21(2) GG verboten werden, wenn sie versucht, "die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden".

Aufbau von Parteien

Artikel 21(1) des Grundgesetzes besagt, dass Parteien intern nach demokratischen Grundsätzen aufgebaut sein müssen. Des Weiteren gibt das Parteiengesetz vor, dass Parteien eine Satzung und ein Programm haben müssen. Außerdem müssen sie sich in Gebietsverbände gliedern, regelmäßig Mitgliederversammlungen abhalten sowie mit einem Parteitag das oberste Organ des jeweiligen Gebietsverbandes bilden. Parteien sind weiterhin dazu verpflichtet, einen Vorstand zu wählen, der mindestens aus drei Mitgliedern besteht und die Geschäfte des Gebietsverbandes führt.

Aus diesen Vorgaben folgt in der Praxis, dass sich Parteien in Bundes-, Landes-, Regional- und Kommunalverbände gliedern, die zusammenwirken, allerdings auch über ein gewisses Maß an Unabhängigkeit verfügen. Die unterste Ebene ist der Ortsverband, hier findet Parteiarbeit in einem lokal begrenzten Gebiet statt. Darüber stehen die Kreisverbände, eine Stufe höher sind die Landesverbände angesiedelt. Diese nehmen eine Scharnierfunktion ein: Kommunikation und Konsens in und zwischen den Landesverbänden sind häufig relevant für Entscheidungen auf der Bundesebene. So bereiten Landesverbände gelegentlich wichtige Entscheidungen auf Bundesparteitagen vor, außerdem finden dort häufig Absprachen im Vorfeld statt. Die Landesverbände sind darüber hinaus wichtige Instanzen bei der Besetzung von Ämtern und Mandaten auf der Bundesebene einer Partei sowie von Positionen in Bundestag und Bundesregierung. Der Bundesverband einer Partei schließlich umfasst alle bestehenden Landesverbände, bestimmt mit dem Bundesvorstand und dem Präsidium die Parteiführung und hat seinen Sitz fast ausschließlich in einer Bundesgeschäftsstelle in Berlin.

Das höchste Entscheidungsgremium einer Partei ist der Parteitag, welcher auf allen Parteiebenen stattfindet und richtungsweisende bzw. grundlegende Beschlüsse fasst. Ein weiteres Entscheidungsorgan sind die Vorstände, die die Geschäfte der Partei führen, also die Beschlüsse der Parteitage umsetzen. Um die operative Organisation effektiver zu gestalten, bilden die Vorstände nochmals Präsidien, die den organisatorischen Kern der Vorstände bilden.

Parteiprogrammatik

Parteiprogramme dienen der parteiinternen Verständigung über gemeinsame Werte, Positionen und Ansichten der Mitglieder und geben deren Mehrheitsmeinung wieder. Gegenüber den WählerInnen zeigen sie nach außen das Profil der Partei und ermöglichen somit eine Orientierung über die jeweiligen politischen Ziele und die Verortung im Parteienspektrum. Außerdem dienen Parteiprogramme als Richtschnur für das parlamentarische Handeln der Fraktionen im Bundestag und in den Landtagen. Dabei sind Wahlprogramme, die die Ziele für die kommende Legislaturperiode festlegen, zu unterscheiden von Grundsatzprogrammen, welche die langfristigen Werte, Überzeugungen und Zielsetzungen einer Partei definieren. Ergänzend gibt es Regierungsprogramme, die in Deutschland meist in Form von Koalitionsvereinbarungen die unmittelbaren Ziele und Vorhaben einer Regierung festlegen.

Quellen

Alemann, Ulrich von (2018): Das Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland. Eine Einführung. 5., aktualisierte und überarbeitete Auflage. Wiesbaden: Springer VS.

Jun, Uwe (2016): Parteien als Organisation. Online verfügbar, letzter Zugriff 20.03.2020.

Jun, Uwe (2016): Parteien und Parteiensystem der Bundesrepublik Deutschland. Grundlagen. Online verfügbar, letzter Zugriff 20.03.2020.

Rudzio, Wolfgang (2015): Das Politische System der Bundesrepublik Deutschland. 9., aktualisierte und erweiterte Auflage. Wiesbaden: Springer VS.