Definition: Jurisdiktion
Jurisdiktion bezeichnet den Zuständigkeitsbereich eines Gerichts oder einer Behörde. In einem rechtlichen Kontext umfasst sie die Befugnis, Recht zu sprechen und verbindliche Entscheidungen zu treffen.
Jurisdiktion kann sich auf geografische Gebiete, bestimmte Rechtsgebiete oder Personengruppen beziehen.
Im föderalen System Deutschlands gibt es verschiedene Ebenen der Jurisdiktion, von lokalen Gerichten bis hin zu Bundesgerichten und dem Bundesverfassungsgericht, die jeweils für spezifische Bereiche oder Instanzen zuständig sind.
Die Judikative (rechtsprechende Gewalt), zu der die Jurisdiktion gehört, bildet neben der Legislative (gesetzgebende Gewalt) und der Exekutive (vollziehende Gewalt) eine der drei Säulen der klassischen Gewaltenteilung.