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Letztes Update
16. Februar 2022
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Wissen Demokratie

Die Arbeit in Ausschüssen ist ein zentraler Bestandteil der deutschen Gesetzgebung. Nach der ersten Beratung eines Gesetzentwurfs im Bundestag wird dieser an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Der federführende Ausschuss erstellt anschließend den Bericht mit einer Beschlussempfehlung. Doch wie lange dauert dieser Prozess tatsächlich?


Unsere Datenanalyse mit dem Polit-X Vorgangstool zeigt: Zwischen der Überweisung eines Gesetzentwurfs und der Veröffentlichung des Ausschussberichts in der Bundestagssitzung vergehen im Schnitt 96 Tage.

Dabei gibt es deutliche Unterschiede zwischen den Ausschüssen.

Während etwa der Sportausschuss nur selten federführend tätig ist, übernimmt der Rechts- und Verbraucherschutzausschuss besonders häufig die Verantwortung – in der letzten Legislaturperiode insgesamt über 150 Mal (19. Legislaturperiode 2017-21).

Der Haushaltsausschuss spielt eine Sonderrolle: Er erstellt zusätzlich Berichte zu den finanziellen Auswirkungen von Gesetzesvorhaben (§ 96 GO BT). Für unsere Auswertung wurden jedoch nur die federführenden Ausschüsse berücksichtigt.


   
Transparenz durch Berichtsrecht nach § 62 GO BT
   
Nach § 62 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages können Fraktionen Ausschüsse nach dem Stand der Beratungen fragen. In der 19. Legislaturperiode (2017-21) gab es 14 solcher Berichte, die sämtlich von Oppositionsfraktionen initiiert wurden. Nur einer der betroffenen Gesetzentwürfe – eine Änderung des Grunderwerbsteuergesetzes – wurde am Ende tatsächlich verabschiedet.

Mit dem Vorgangsmonitor bietet Polit-X einen noch tieferen Einblick in die parlamentarische Arbeit:

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