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23.11.2012
Beschluss
Stellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 14/12 (ADrs. 6/REV/69)
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/1618 15.11.2012Beschluss des LandtagesStellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 14/12 (ADrs. 6/REV/69) Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 34. Sitzung zu Drucksache 6/1561 folgenden Beschluss gefasst: Der Landtag von Sachsen-Anhalt geht davon aus, dass die Landesregierung die verfassungsmäßigen Rechte der Mitglieder des Landtages beachtet. Soweit es um die Beantwortung parlamentarischer...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/1618 15.11.2012Beschluss des LandtagesStellungnahme zu dem Verfahren vor dem Landesverfassungsgericht - Landesverfassungsgerichtsverfahren LVG 14/12 (ADrs. 6/REV/69) Der Landtag von Sachsen-Anhalt hat in der 34. Sitzung zu Drucksache 6/1561 folgenden Beschluss gefasst: Der Landtag von Sachsen-Anhalt geht davon aus, dass die Landesregierung die verfassungsmäßigen Rechte der Mitglieder des Landtages beachtet. Soweit es um die Beantwortung parlamentarischer Anfragen - also den Kernbereich parlamentarischer Kontrolle - geht, ist ein Konflikt zwischen exekutiver Eigenverantwortung und parlamentarischer Kontrolle nach Maßgabe von Artikel 53 Abs. 4 LVerf LSA zu lösen. Nach Artikel 53 Abs. 4 Satz 1 LVerf LSA braucht die Landesregierung einem Auskunftsverlangen nicht zu entsprechen, als dadurch · · · die Funktionsfähigkeit und Eigenverantwortung der Regierung oder Verwaltung wesentlich beeinträchtigt würde oder zu befürchten ist, dass durch das Bekanntwerden von Tatsachen dem Wohle des Landes oder des Bundes Nachteile zugefügt oder schutzwürdige Interessen Dritter verletzt würden.Nach Artikel 53 Abs. 4 Satz 2 LVerf LSA ist die Entscheidung zu begründen. Sieht sich die Landesregierung gehindert, einem Auskunftsverlangen zu entsprechen, kann die Frage, ob die Auskunftsverweigerung den Anforderungen des Artikels 53 Abs. 4 Satz 1 LVerf LSA genügt, nur aufgrund der Begründung der Landesregierung erfolgen. Die Landesregierung muss die von ihr für...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 23.11.2012