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27.11.2012
Antwort der Landesregierung
auf die Kleine Anfrage 2481 des Abgeordneten Rainer GenilkeFraktion der CDU 

Auswirkungen aufgrund der Novellierung der Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung auf den Straßenbau

Landtag Brandenburg Drucksache 5/63885. WahlperiodeAntwortder Landesregierungauf die Kleine Anfrage 2481des Abgeordneten Rainer GenilkeFraktion der CDUDrucksache 5/6186Auswirkungen aufgrund der Novellierung der Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung auf den StraßenbauWortlaut der Kleinen Anfrage 2481 vom 22.10.2012:Mit der Bekanntmachung der Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten ...
Landtag Brandenburg Drucksache 5/63885. WahlperiodeAntwortder Landesregierungauf die Kleine Anfrage 2481des Abgeordneten Rainer GenilkeFraktion der CDUDrucksache 5/6186Auswirkungen aufgrund der Novellierung der Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung auf den StraßenbauWortlaut der Kleinen Anfrage 2481 vom 22.10.2012:Mit der Bekanntmachung der Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Abfallarten eines Spiegeleintrages in der Abfallverzeichnis-Verordnung und damit des Erlasses Nr. 5/1/12 des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz im Amtsblatt für Brandenburg, Nr. 18 vom 9.05.2012 wurde die Einstufung von Asphaltaufbruchabfällen aus dem Straßenbau hinsichtlich der Gefährlichkeit geändert. Asphaltaufbruch aus dem Straßenbau ist gemäß der neuen Vollzugshinweise und dem Abfallschlüssel 17 03 01 als gefährlich einzustufen, wenn der PAK-Schwellenwert von 100 mg/kg OS oder der Benz(a)pyren-Schwellenwert von 50 mg/kg überschritten wird. In der Konsequenz der neuen Regelungen werden zukünftig deutlich größere Aufbruchmengen als gefährlich eingestuft und stehen somit nicht für eine Wiederverwendung im Straßenbau zu Verfügung, sondern müssen fachgerecht entsorgt werden.Ich frage die Landesregierung:1. Aus welchen Gründen wurde eine Novellierung der Vollzugshinweise zur Zuordnung von Abfällen zu den Ab

Angaben ohne Gewähr. Stand: 27.11.2012