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28.11.2012
Vorlage zur Kenntnisnahme
Zulassung einer Ausnahme für die Nebentätigkeit eines Senatsmitgliedes
Drucksache 17/068415.11.201217. WahlperiodeVorlage zur Kenntnisnahme Zulassung einer Ausnahme für die Nebentätigkeit eines SenatsmitgliedesAbgeordnetenhaus von Berlin 17. WahlperiodeSeite 2Drucksache 17/0684Der Senat von Berlin WiTechForsch - III B 32 Telefon 9013 (913) - 8547An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -V o r l a g e - zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über die Zulassung einer Ausnahme für die Nebentätigkeit eines Senatsmitgliedes ------------------...
Drucksache 17/068415.11.201217. WahlperiodeVorlage zur Kenntnisnahme Zulassung einer Ausnahme für die Nebentätigkeit eines SenatsmitgliedesAbgeordnetenhaus von Berlin 17. WahlperiodeSeite 2Drucksache 17/0684Der Senat von Berlin WiTechForsch - III B 32 Telefon 9013 (913) - 8547An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -V o r l a g e - zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über die Zulassung einer Ausnahme für die Nebentätigkeit eines Senatsmitgliedes ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor. Nach § 6 Abs. 2, Satz 2 Senatorengesetz ist die Zulassung einer Nebenbeschäftigung durch den Senat für Senatsmitglieder dem Abgeordnetenhaus mitzuteilen. Unter Bezugnahme hierauf teilt der Senat dem Abgeordnetenhaus mit, dass er für die Senatorin für Wirtschaft, Technologie und Forschung, Frau Cornelia Y z e r, in seiner Sitzung am 13. November 2012 beschlossen hat, die für die Entsendung in den Aufsichtsrat der Berlinwasser Holding Aktiengesellschaft (BWH) erforderliche Nebenbeschäftigung zuzulassen, da die Mandatsübernahme gemäß § 6 Abs. 2, Satz 1 Senatorengesetz im dringenden öffentlichen Interesse des Landes Berlin liegt. Auswirkungen auf Kosten der Privathaushalte und/oder Wirtschaftsunternehmen: Keine. Rechtsgrundlage: § 6 Abs. 2 SenG.-2-Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung: a) Auswirkungen...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 28.11.2012