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28.11.2012
Amtliche Mitteilung Nr. 6/6
Gemäß den Ausführungsbestimmungen zu § 54 Abs. 3 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern (Abgeordnetengesetz) werden die Beträge zur Berechn...
LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Schwerin, den 16. Dezember 2011
6. Wahlperiode
Amtliche Mitteilung Nr. 6/6
Gemäß den Ausführungsbestimmungen zu § 54 Abs. 3 des Gesetzes über die
Rechtsverhältnisse der Mitglieder des Landtages von Mecklenburg-Vorpommern
(Abgeordnetengesetz) werden die Beträge zur Berechnung der Geldleistungen an
die Fraktionen als amtliche Mitteilung veröffentlicht.
Ab dem 01.11.2011 setzten sich die jährlichen Zuschüsse zusammen aus:
Grundbetrag: 128.429,00 €
Betrag je MdL: 40...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 28.11.2012
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