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29.11.2012
Vorlage
zur Beschlussfassung ­ 

Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin (Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz -­ SVVollzG Bln)

Drucksache 17/068928.11.201217. WahlperiodeVorlage ­ zur Beschlussfassung ­Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin (Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz ­ SVVollzG Bln)Abgeordnetenhaus von Berlin 17. WahlperiodeSeite 2Drucksache 17/0689Der Senat von Berlin JustV - 4427/1 Tel.: 9013 (913) 3428An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei ­ G Sen -Vorblatt Vorlage zur - Beschlussfassung über das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin (Berli...
Drucksache 17/068928.11.201217. WahlperiodeVorlage ­ zur Beschlussfassung ­Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin (Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz ­ SVVollzG Bln)Abgeordnetenhaus von Berlin 17. WahlperiodeSeite 2Drucksache 17/0689Der Senat von Berlin JustV - 4427/1 Tel.: 9013 (913) 3428An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei ­ G Sen -Vorblatt Vorlage zur - Beschlussfassung über das Gesetz über den Vollzug der Sicherungsverwahrung in Berlin (Berliner Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz ­ SVVollzG Bln) --------------------------------------------------------------------------------------------------------------------A. Problem: 1. Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 4. Mai 2011 - 2 BvR 2365/09 u. a. - (im Folgenden zitiert als ,,E BVerfG") die maßgeblichen Bestimmungen des Strafgesetzbuchs ­ StGB ­ über die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung für nicht mit dem Grundgesetz vereinbar erklärt. Gleichzeitig hat es dem Gesetzgeber in Bund und Ländern aufgegeben, bis zum 31. Mai 2013 ein Gesamtkonzept der Sicherungsverwahrung zu entwickeln und normativ festzuschreiben, das dem verfassungsrechtlichen ,,Abstandsgebot" Rechnung trägt, wonach sich der Vollzug der Unterbringung in der Sicherungsverwahrung vom Vollzug der Freiheitsstrafe deutlich zu unterscheiden hat. 2. Das Bundesverfassungsgericht hat seine Vorgaben zur Verwirklichung des verfassungsrechtlichen Abstandsgebots in konkrete Gebote gefasst. Die...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 29.11.2012