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29.11.2012
Antwort der Landesregierung
auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) 

Ermittlungsverfahren gegen den Neonazi Thomas R.

Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/1645 28.11.2012Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ermittlungsverfahren gegen den Neonazi Thomas R. Kleine Anfrage - KA 6/7680 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der überregional aktive Neonazi Thomas R. war über Jahre eine Führungsfigur der rechten Szene in Halle (Saale), bevor er nach Sachsen verzog. Medienberichten zufolge soll R. über Jahre V-Mann ein...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/1645 28.11.2012Antwort der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage zur schriftlichen BeantwortungAbgeordneter Sebastian Striegel (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) Ermittlungsverfahren gegen den Neonazi Thomas R. Kleine Anfrage - KA 6/7680 Vorbemerkung des Fragestellenden: Der überregional aktive Neonazi Thomas R. war über Jahre eine Führungsfigur der rechten Szene in Halle (Saale), bevor er nach Sachsen verzog. Medienberichten zufolge soll R. über Jahre V-Mann eines bundesdeutschen Geheimdienstes gewesen sein. R. verfügte über Kontakte zu Mitgliedern des späteren Nationalsozialistischen Untergrunds, sein Name und Kontaktdetails finden sich als handschriftliche Ergänzung auf einer von Uwe Mundlos erstellten Telefon- und Kontaktliste, die in einer der durchsuchten Jenaer Garagen bei seinem Untertauchen im Jahr 1998 gefunden wurde. Antwort der Landesregierung erstellt vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung Vorbemerkung: Zu der in der Vorbemerkung des Fragestellenden angestellten Vermutung, dass der beschriebene Thomas R. V-Person eines bundesdeutschen Nachrichtendienstes ist oder war, kann die Landesregierung aus Gründen der Geheimhaltung und im Hinblick auf die Kompetenzzuweisung nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland keine Angaben machen. Damit ist jedenfalls zum gegenwärtigen Zeitpunkt unabhängig von eventuell zu prüfenden weiteren Beschränkungen der Auskünfte über strafrechtliche Vorbelastungen durch das allgemeine...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 29.11.2012