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04.12.2012
Beschlussempfehlung
Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen - Streichung des § 51 Absatz 3 Satz 2 Abgabenordnung (AO)
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/1655 30.11.2012BeschlussempfehlungAusschuss für Finanzen Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen - Streichung des § 51 Absatz 3 Satz 2 Abgabenordnung (AO) Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1483Berichterstatter:Abgeordneter Herr Christoph ErdmengerDer Ausschuss empfiehlt dem Landtag, den genannten Antrag für erledigt zu erklären. Die beabsichtigte Änderung der Steuergesetzgebung wurde bei der Behandlung des Jahressteuergesetze...
Landtag von Sachsen-AnhaltDrucksache 6/1655 30.11.2012BeschlussempfehlungAusschuss für Finanzen Gemeinnützigkeit zivilgesellschaftlicher Organisationen - Streichung des § 51 Absatz 3 Satz 2 Abgabenordnung (AO) Antrag Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drs. 6/1483Berichterstatter:Abgeordneter Herr Christoph ErdmengerDer Ausschuss empfiehlt dem Landtag, den genannten Antrag für erledigt zu erklären. Die beabsichtigte Änderung der Steuergesetzgebung wurde bei der Behandlung des Jahressteuergesetzes 2013 am 23. November 2012 im Bundesrat abgelehnt.Abstimmungsergebnis:11 : 1 : 0Dr. Angelika Klein Ausschussvorsitzende(Ausgegeben am 03.12.2012)
Angaben ohne Gewähr. Stand: 04.12.2012