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07.05.2018
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BMJV 

Katarina Barley bei der re:publica 2018

Foto: Felix Zahn /photothek.net „Algorithmen entscheiden oft darüber, in welche Schubladen wir gesteckt werden: was wir lesen, welchen Preis wir zahlen, ob wir eine Wohnung bekommen. Wir wollen die Kriterien transparent und überprüfbar machen. Für den Schutz der Privatsphäre ist entscheidend, dass Nutzerinnen und Nutzer selbst über ihre Daten entscheiden. Das kann man nur, wenn man genau weiß, was mit den persönlichen Informationen passiert. Hier gibt es mit der ab dem 25. Mai in der ganzen E...
Foto: Felix Zahn /photothek.net „Algorithmen entscheiden oft darüber, in welche Schubladen wir gesteckt werden: was wir lesen, welchen Preis wir zahlen, ob wir eine Wohnung bekommen. Wir wollen die Kriterien transparent und überprüfbar machen. Für den Schutz der Privatsphäre ist entscheidend, dass Nutzerinnen und Nutzer selbst über ihre Daten entscheiden. Das kann man nur, wenn man genau weiß, was mit den persönlichen Informationen passiert. Hier gibt es mit der ab dem 25. Mai in der ganzen Europäischen Union geltenden Datenschutz-Grundverordnung jetzt klare Standards und neue Rechte für Verbraucherinnen und Verbraucher. Dazu gehört, dass ich meine Daten löschen oder sie zu einem anderen Anbieter mitnehmen kann. Wichtig ist aber auch der Grundsatz 'Privacy by Default': Das Häkchen mit den Privacy-Einstellungen sollte immer schon bei der Einstellung gesetzt sein, die die Privatsphäre am besten schützt. Wir sollten aber auch auf europäischer Ebene darüber nachdenken, wie man zum Beispiel als Nutzer von einem Messengerdienst auch Nachrichten und Videos an eine Nutzerin eines anderen Messengers schicken kann. Geschlossene Systeme müssen geöffnet werden, genau wie ein Kunde eines Telekommunikationsanbieters eine Kundin eines anderen Anbieters anrufen kann. Dann kann man sich frei für Anbieter mit höherem Datenschutz entscheiden, ohne seine Kontakte woanders zu verlieren.“

Angaben ohne Gewähr. Stand: 07.05.2018