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04.05.2018
Meldung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 

Beschwerdemanagement: BaFin-Rundschreiben zu Mindestanforderungen

Thema Verbraucherschutz Beschwerdemanagement: BaFin-Rundschreiben zu Mindestanforderungen Datum:04.05.2018 Die BaFin hat ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht.Zweck des Rundschreibens ist es, für CRR-Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute die Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement zu beschreiben und damit einen einheitlichen Umgang mit Kunden- und Anlegerbeschwerden sicherzustellen....
Thema Verbraucherschutz Beschwerdemanagement: BaFin-Rundschreiben zu Mindestanforderungen Datum:04.05.2018 Die BaFin hat ein Rundschreiben zu den Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement veröffentlicht.Zweck des Rundschreibens ist es, für CRR-Kreditinstitute, Kapitalverwaltungsgesellschaften, Zahlungsinstitute und E-Geld-Institute die Mindestanforderungen an das Beschwerdemanagement zu beschreiben und damit einen einheitlichen Umgang mit Kunden- und Anlegerbeschwerden sicherzustellen. Es dient zudem dazu, die Leitlinien zur Beschwerdeabwicklung für den Wertpapierhandel und das Bankwesen des Gemeinsamen Ausschusses der Europäischen Aufsichtsbehörden umzusetzen.Für das Beschwerdemanagement in Wertpapierdienstleistungsunternehmen finden sich entsprechende Ausführungen im Modul BT 12.1 des kürzlich veröffentlichten BaFin-Rundschreibens zu den Mindestanforderungen an die Compliance-Funktion und die weiteren Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen (Ma Comp). Die zeitgleich zur Konsultation des Rundschreibens im letzten Jahr angehörte Allgemeinverfügung, die eine Beschwerdeberichtspflicht von CRR-Kreditinstituten einführen sollte, wird die BaFin hingegen bis auf Weiteres nicht erlassen.Fanden Sie den Beitrag hilfreich?Wir freuen uns über Ihr Feedbackhilfreichweniger hilfreich Kommentar:

Angaben ohne Gewähr. Stand: 04.05.2018