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20.12.2022
Pressemitteilung
Corona-Verordnung ab 1. Januar beschlossen: ÖPNV-Maskenpflicht läuft aus, Ausnahmen zum Bundesinfektionsschutzgesetz bleiben
KIEL. Das Kabinett hat heute (20. Dezember) die Corona-Bekämpfungsverordnung mit den bereits angekündigten ab dem 1. Januar 2023 gültigen Regeln beschlossen. Neben kleineren insbesondere redaktionellen Anpassungen wird Schleswig-Holstein wie angekündigt die Maskenpflicht im ÖPNV zum 31. Dezember auslaufen lassen. Von der bereits bisher in Anspruch genommenen Möglichkeit, in der Landesverordnung Ausnahmen von der bundesgesetzlich normierten Testpflicht in medizinischen und pflegerischen Einric...
KIEL. Das Kabinett hat heute (20. Dezember) die Corona-Bekämpfungsverordnung mit den bereits angekündigten ab dem 1. Januar 2023 gültigen Regeln beschlossen. Neben kleineren insbesondere redaktionellen Anpassungen wird Schleswig-Holstein wie angekündigt die Maskenpflicht im ÖPNV zum 31. Dezember auslaufen lassen. Von der bereits bisher in Anspruch genommenen Möglichkeit, in der Landesverordnung Ausnahmen von der bundesgesetzlich normierten Testpflicht in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen vorzusehen, wird auch in der neuen Verordnung unverändert Gebrauch gemacht. \n Die Verordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft. Sie gilt bis zum Auslaufen der bundesweiten Corona-Maßnahmen des Bundesinfektionsschutzgesetzes am 7. April 2023. Abhängig von der Lageeinschätzung können sich zwischenzeitlich Anpassungserfordernisse ergeben. \n Die Verordnung im Internet: http://www.schleswig-holstein.de/coronavirus-erlasse \n Die Landesregierung hat außerdem eine Empfehlung zum Maskentragen für Menschen ausgesprochen, die selbst zu den Risikogruppen gehören, in engem Kontakt zu Risikogruppen stehen oder Erkältungssymptome haben:https://schleswig-holstein.de/empfehlungen-gesundheitsschutz \n Verantwortlich für diesen Pressetext: Peter Höver, Vivien Albers, Cornelia Schönau-Sawade | Düsternbrooker Weg 104, 24105 Kiel | Tel. 0431 988-1704 | E-Mail: regierungssprecher@stk.landsh.de | Medien-Informationen im Internet: www.schleswig-holstein.de
Angaben ohne Gewähr. Stand: 20.12.2022