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07.08.2013
Vorlage ­ zur Kenntnisnahme ­

Festsetzung des Abstimmungstages für den Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung

Drucksache 17/109523.07.201317. WahlperiodeVorlage ­ zur Kenntnisnahme ­Festsetzung des Abstimmungstages für den Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner EnergieversorgungAbgeordnetenhaus von Berlin 17. WahlperiodeSeite 2Drucksache 17/1095Der Senat von Berlin InnSport I A 13 ­ 0149/33/17.WP/01 9(0)223-2363An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -Vorlage - zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über Festsetzung des Abstimmungstages für den Volksentscheid ü...
Drucksache 17/109523.07.201317. WahlperiodeVorlage ­ zur Kenntnisnahme ­Festsetzung des Abstimmungstages für den Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner EnergieversorgungAbgeordnetenhaus von Berlin 17. WahlperiodeSeite 2Drucksache 17/1095Der Senat von Berlin InnSport I A 13 ­ 0149/33/17.WP/01 9(0)223-2363An das Abgeordnetenhaus von Berlin über Senatskanzlei - G Sen -Vorlage - zur Kenntnisnahme des Senats von Berlin über Festsetzung des Abstimmungstages für den Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung -----------------------------------------------------------------------------------------------------------------Der Senat legt nachstehende Vorlage dem Abgeordnetenhaus zur Besprechung vor: Der Senat hat auf Grund des § 32 Absatz 1 des Abstimmungsgesetzes den Abstimmungstag für den Volksentscheid über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung auf Sonntag, den 3. November 2013 festgesetzt. Nach Feststellung der Landesabstimmungsleiterin haben dem Volksbegehren über die Rekommunalisierung der Berliner Energieversorgung bis zum Ende der Eintragungsfrist am 10. Juni 2013 insgesamt 227 748 Personen durch gültige Eintragungen in die amtlichen Unterschriftsbögen zugestimmt. Damit ist das erforderliche Quorum von mehr als 7 vom Hundert der zum Abgeordnetenhaus Wahlberechtigten (173 855 von 2 483 639 Wahlberechtigten) erfüllt und das Volksbegehren über den Entwurf eines Gesetzes nach Artikel 63 Absatz 1 Satz 2 der Verfassung...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 07.08.2013