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15.02.2022
Berichterstattung
Ausschuss für Arbeit und Soziales 

Abgesetzt: Anhebung der Mindestrücklage in der Rentenversicherung

Abgesetzt von der Tagesordnung hat der Bundestag einen Gesetzentwurf  der Fraktion Die Linke „zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung“ (RV-Mindestrücklagengesetz) (20/398), der am Freitag, 18. Februar 2022, erstmals beraten werden sollte.Gesetzentwurf der LinksfraktionDie Linksfraktion fordert in dem Entwurf eine Anhebung der Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben ab Januar 2023. Die aktuelle Untergrenze der Nachha...
Abgesetzt von der Tagesordnung hat der Bundestag einen Gesetzentwurf  der Fraktion Die Linke „zur Sicherung der Zahlungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung“ (RV-Mindestrücklagengesetz) (20/398), der am Freitag, 18. Februar 2022, erstmals beraten werden sollte.Gesetzentwurf der LinksfraktionDie Linksfraktion fordert in dem Entwurf eine Anhebung der Mindestrücklage in der gesetzlichen Rentenversicherung von 0,2 auf 0,4 Monatsausgaben ab Januar 2023. Die aktuelle Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage sei zu niedrig angesetzt und werde in der Zukunft regelmäßig dazu führen, dass unterjährig besondere Maßnahmen zur Liquiditätssicherung der Rentenversicherung ergriffen werden müssten, heißt es zur Begründung. Mit der Anhebung der Untergrenze werde indes garantiert, dass die gesetzliche Rentenversicherung unterjährige Schwankungen der Einnahmen und Ausgaben sowie konjunkturelle Einbrüche sicher mit eigenen Mitteln ausgleichen könne. Alternativ könne die Mindestrücklage auf 0,3 Monatsausgaben angehoben werden, entsprechend der Empfehlung der sogenannten Rentenkommission, schreiben die Abgeordneten. (pk/hau/15.02.2022)

Angaben ohne Gewähr. Stand: 15.02.2022