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28.08.2013
Kleine Anfrage 3122
,,Wettbewerbs- und steuerrechtliche Folgen für den Landeshaushalt durch die Änderung im Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) und die Kündigung der Rahmenverträge mit den Gewässerunterhaltungsverb...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/7837Kleine Anfrage 3122der Abgeordneten Gregor Beyer und Marion Vogdt der FDP-Fraktion an die Landesregierung Nachfrage zur Antwort der Landesregierung (DS 5/7729) auf die Kleine Anfrage (5/7554) ,,Wettbewerbs- und steuerrechtliche Folgen für den Landeshaushalt durch die Änderung im Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) und die Kündigung der Rahmenverträge mit den Gewässerunterhaltungsverbänden Vorbemerkung: Die o. g. Antwort der Landesregierung ...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/7837Kleine Anfrage 3122der Abgeordneten Gregor Beyer und Marion Vogdt der FDP-Fraktion an die Landesregierung Nachfrage zur Antwort der Landesregierung (DS 5/7729) auf die Kleine Anfrage (5/7554) ,,Wettbewerbs- und steuerrechtliche Folgen für den Landeshaushalt durch die Änderung im Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) und die Kündigung der Rahmenverträge mit den Gewässerunterhaltungsverbänden Vorbemerkung: Die o. g. Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten lässt eine Reihe von Fragen unbeantwortet. Aus diesem Grunde fragen wir die Landesregierung: 1. In Ihrer Antwort auf Frage 4 der o. g. Anfrage legt die Landesregierung dar, dass der Vergabe der Aufträge zur Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen in der Vergangenheit keine öffentlichen Ausschreibungen vorausgegangen sind. Damit hat die Landesregierung gegen die Vorgaben der Landeshaushaltsordnung verstoßen. Wie begründet sie dieses Vorgehen? 2. In ihrer Antwort auf Frage 5 der o. g. Anfrage führt die Landesregierung aus, dass derzeit die rechtlichen Grundlagen bei der Unterhaltung der Hochwasserschutzanlagen und der Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung geprüft werden. a) Warum findet die Prüfung erst jetzt und nicht im Rahmen der Rechtsfolgenabschätzung im Zuge der letzten Novelle des Wassergesetzes statt? b) Welche Vertragsmodelle werden hierbei konkret untersucht? c) Wann ist mit der Vorlage belastbarer Ergebnisse zu rechnen? 3. Wie groß ist das...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 28.08.2013