Dokumente
Deutschland Bundesländer Brandenburg Landtag Dokumente
02.09.2013
Antwort
Parteienwerbung
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/7854Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3067 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 5/7705Wortlaut der Kleinen Anfrage 3067 vom 31.07.2013:ParteienwerbungDie Werbung für Parteien im Wahlkampf ist strikt geregelt. Alle politischen Parteien und politischen Vereinigungen dürfen kosten- und genehmigungsfrei in Städten und Gemeinden ihre Wahlplakate aufhängen. Allerdings gibt es auch außerhalb der Wahlkampfzeiten, insb...
Landtag Brandenburg5. WahlperiodeDrucksache 5/7854Antwortder Landesregierung auf die Kleine Anfrage 3067 des Abgeordneten Christoph Schulze fraktionslos Drucksache 5/7705Wortlaut der Kleinen Anfrage 3067 vom 31.07.2013:ParteienwerbungDie Werbung für Parteien im Wahlkampf ist strikt geregelt. Alle politischen Parteien und politischen Vereinigungen dürfen kosten- und genehmigungsfrei in Städten und Gemeinden ihre Wahlplakate aufhängen. Allerdings gibt es auch außerhalb der Wahlkampfzeiten, insbesondere an Parteibüros und Parteizentralen großflächige Werbung i. S. von Transparenten, Großflächenplakaten usw. Aus diesem Grunde frage ich die Landesregierung: 1. Dürfen politische Parteien außerhalb der Wahlkampfzeiten (in der Regel Bundestags-, Landtags-, Kommunal- oder Europawahlen) großflächige Parteienwerbung betreiben? 2. Ist die Werbung von politischen Parteien in Form von groß dimensionierter Fassadenwerbung mit Transparenten, Plakaten usw. (größer als 2 x 2 m) eine erlaubnispflichtige Werbeanlage i. S. der Bauordnung oder des Straßenverkehrsrechts oder ist sie genehmigungsfrei? 3. Ist im Land Brandenburg Fassadenmalerei, z.B. wie sie oft in Großstädten an Brandmauern zu finden ist, genehmigungsfrei oder genehmigungspflichtig? Gilt dies auch, wenn Motive auf Vereine, Organisationen oder politische Parteien hinweisen? 4. Welches sind die genauen Rechtsgrundlagen, die die Fragen Nr. 2 und Nr. 3 regeln?Datum des Eingangs: 26.08.2013 / Ausgegeben: 02.09.2013Namens der...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 02.09.2013