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21.02.2018
Pressemitteilung
Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften für Honorare im Gesundheitswesen
Aus der Sitzung des Senats am 20. Februar 2018:
Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit,
Pflege und Gleichstellung, Dilek Kolat, überarbeitete
Verwaltungsvorschriften für Honorare im Gesundheitswesen
(HonVGes) zur Kenntnis genommen. Sie waren vor zwei Jahren neu
gefasst worden. Vor dem Erlass werden sie nun dem Rat der
Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet.
Die Verwaltungsvorschriften gelten für Honorarverträge mit
freien Mitarbe...
Aus der Sitzung des Senats am 20. Februar 2018: Der Senat hat heute auf Vorlage der Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kolat, überarbeitete Verwaltungsvorschriften für Honorare im Gesundheitswesen (HonVGes) zur Kenntnis genommen. Sie waren vor zwei Jahren neu gefasst worden. Vor dem Erlass werden sie nun dem Rat der Bürgermeister zur Stellungnahme zugeleitet. Die Verwaltungsvorschriften gelten für Honorarverträge mit freien Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Gesundheitswesen. Das betrifft die zuständige Senatsverwaltung und die ihr nachgeordneten Einrichtungen, die Bezirksämter und deren nichtrechtsfähige Anstalten. Die wichtigste vorgesehene Änderung ist die Erhöhung der Honorare um acht Prozent. Die Honorarsätze werden von der Senatsverwaltung für Finanzen durch Rundschreiben vorgegeben. Die Honorare von Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetschern sowie Kommunikationshelferinnen und -helfern sollen nicht steigen. Sie richten sich nach den Vorschriften des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes, welches zuletzt im Oktober 2016 geändert wurde. Neben der Erhöhung der Bandbreiten sollen einige Vorschriften in einzelnen Teilen angepasst werden. Dies dient insbesondere der rechtlichen Klarstellung. So werden z. B. nicht mehr die Begriffe „Bruttobetrag“ und „Erstattung“ verwandt, um eine Verwechslung mit den gleichlautenden...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 21.02.2018