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16.06.2015
Pressemitteilung
Neue AV Wohnen unzureichend – Verdrängung wird nicht gestoppt
16. Juni 2015
Nur eine unverbindliche Ausführungsvorschrift
Die sozialpolitische Sprecherin Elke Breitenbach erklärt:
Der Senat hat aus der Wohnaufwendungenverordnung heute eine unverbindliche Ausführungsvorschrift gemacht und das Grundproblem dabei nach wie vor nicht gelöst: Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft spiegeln trotz der jetzigen Anpassung an den Mietspiegel 2015 den Berliner Wohnungsmarkt nicht wider. Grund dafür ist, dass der Senat an seiner falschen Berechnungsgrundlag...
16. Juni 2015 Nur eine unverbindliche Ausführungsvorschrift Die sozialpolitische Sprecherin Elke Breitenbach erklärt: Der Senat hat aus der Wohnaufwendungenverordnung heute eine unverbindliche Ausführungsvorschrift gemacht und das Grundproblem dabei nach wie vor nicht gelöst: Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft spiegeln trotz der jetzigen Anpassung an den Mietspiegel 2015 den Berliner Wohnungsmarkt nicht wider. Grund dafür ist, dass der Senat an seiner falschen Berechnungsgrundlage festhält. Die Neuvermietungspreise werden gar nicht erst berücksichtigt. Sie liegen aber in der Regel deutlich über dem Mietspiegelniveau und damit über den vorgesehenen Richtwerten der neuen AV Wohnen Die Behauptung des Sozialsenators, dass es keine Schlechterstellung für die Betroffenen gibt ist, ist eine Farce. Der Bestandschutz ist löchrig und entfällt, sobald es eine Neuberechnung der Mietkosten gibt. Für neue Transferleistungsbeziehende gilt er erst gar nicht. Durch die neue Regelung wird die Verdrängung weder gestoppt werden, noch reichen die Richtwerte, um neue Wohnungen anzumieten.
Angaben ohne Gewähr. Stand: 16.06.2015