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01.07.2021
Pressemitteilung
Maas-Gesetz leistet einseitiger Zensur des Internets Vorschub
Pressemitteilung
1. Juli 2021
Maas-Gesetz leistet einseitiger Zensur des Internets Vorschub
Zur Entscheidung des Bundestages zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD) teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, Thomas Jung, mit:
„Für menschenverachtende Kommentare droht ein Bußgeld in Millionenhöhe. Nur wer Inhalte im Netz für extremistisch erklären darf, ist nicht genau definiert. Die Meinungsfreiheit wird mit diesem n...
Pressemitteilung 1. Juli 2021 Maas-Gesetz leistet einseitiger Zensur des Internets Vorschub Zur Entscheidung des Bundestages zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz von Justizminister Heiko Maas (SPD) teilt der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion im Brandenburgischen Landtag, Thomas Jung, mit: „Für menschenverachtende Kommentare droht ein Bußgeld in Millionenhöhe. Nur wer Inhalte im Netz für extremistisch erklären darf, ist nicht genau definiert. Die Meinungsfreiheit wird mit diesem neuen Gesetz der sogenannten regulierten Selbstregulierung eingeschränkt. Prüf- und Löschpflichten werden auf angeblich neutrale Stelle übertragen. Wachsweiche Formulierungen wie „starre Löschfristen von sieben Tagen für einfach rechtswidrige Inhalte seien in der Regel einzuhalten“ nutzen niemandem. Durch solche Formulierungen wird einer einseitigen Zensur des Internets Vorschub geleistet.“ Marcus Schmidt Pressesprecher
Angaben ohne Gewähr. Stand: 01.07.2021