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Deutschland Bund Bundesgerichte BGH
18.03.2015
Entscheidungen
VIII. Zivilsenat – Leitsatzentscheidung
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKES
URTEIL
VIII ZR 176/14 Verkündet am:
18. März 2015
Ermel,
Justizangestellte
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstelle
in dem Rechtsstreit
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: nein
BGHR: ja
BGB 281 Abs. 1 Satz 1, 323 Abs. 1, 437 Nr. 2, 3
Zu den Anforderungen an eine Fristsetzung zur Nacherfüllung gemäß 281
Abs. 1 Satz 1 BGB, 323 Abs. 1 BGB (Aufforderung, den Kaufgegenstand
auszutauschen, mit der Ankündigung, anderenfalls rechtliche Schritte zu ergreifen; Fortführung...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 18.03.2015
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