Dokumente
Deutschland Bund Bundesgerichte BFH
29.08.2012
Entscheidungen
#III R 95/08
Bundesfinanzhof 

III. Senat – Antrag auf Investitionszulage für das Jahr des Investitionsabschlusses - Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b InvZulG 1999 als Grundlagenbescheid - Keine Hemmung nach §...

BUNDESFINANZHOF Urteil vom 24.5.2012, III R 95/08 Antrag auf Investitionszulage für das Jahr des Investitionsabschlusses - Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b Inv Zul G 1999 als Grundlagenbescheid - Keine Hemmung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO - Objektive Klagehäufung - Anschaffungskosten und Herstellungskosten - Investitionszulage für geleistete Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder entstandene Teilherstellungskosten - Beachtung von Hinweisen in amtlichen Vordrucken Tatbesta...
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 24.5.2012, III R 95/08 Antrag auf Investitionszulage für das Jahr des Investitionsabschlusses - Bescheinigung nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b Inv Zul G 1999 als Grundlagenbescheid - Keine Hemmung nach § 171 Abs. 10 Satz 1 AO - Objektive Klagehäufung - Anschaffungskosten und Herstellungskosten - Investitionszulage für geleistete Anzahlungen auf Anschaffungskosten oder entstandene Teilherstellungskosten - Beachtung von Hinweisen in amtlichen Vordrucken Tatbestand 1 I. Gegenstand des Unternehmens der Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war die Errichtung von Wohn- und Gewerbebauten als Bauträgerin sowie die Errichtung von Hochbauten als Bauunternehmen. Die Klägerin beantragte im Februar 2001 für die Errichtung eines in WX belegenen Gebäudes (W) und im Oktober 2001 für die Errichtung eines in ZX belegenen Gebäudes (Z) jeweils nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 des Investitionszulagengesetzes 1999 (Inv Zul G 1999) Investitionszulage in Höhe von 660.797,25 DM (= 337.860,27 EUR) für W und in Höhe von 341.721,40 DM (= 174.719,38 EUR) für Z. Beide Anträge hatte die Klägerin auf dem amtlichen Vordruck für das Jahr 1999 gestellt. Als Jahr der Fertigstellung war jeweils das Jahr 2000 angegeben. Vorgelegt wurden auch Bescheinigungen der zuständigen Behörden vom Februar 2001 für W und vom Februar 2000 für Z, denen zufolge die Gebäude in einem der nach § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. b Inv Zul G 1999 begünstigten Gebiete lagen.2 Nach Rückfragen des...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 29.08.2012