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Deutschland Bund Bundesgerichte BFH
28.11.2012
Entscheidungen
I. Senat – Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung - Verhältnis zwischen Periodizitätsprinzip und objektivem Nettoprinzip - Prognose über drohende Verlustvernichtung...
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 22.8.2012, I R 9/11 Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung - Verhältnis zwischen Periodizitätsprinzip und objektivem Nettoprinzip - Prognose über drohende Verlustvernichtung - Vorliegen einer "Definitivsituation" - Festhaltung an Erwägungen zur Frage der außerbetrieblichen Sphäre einer Kapitalgesellschaft Leitsätze Die sog. Mindestbesteuerung verstößt in ihrer Grundkonzeption einer zeitlichen Streckung des Verlustvortrags nicht gegen...
BUNDESFINANZHOF Urteil vom 22.8.2012, I R 9/11 Sog. Mindestbesteuerung nicht verfassungswidrig - Abschnittsbesteuerung - Verhältnis zwischen Periodizitätsprinzip und objektivem Nettoprinzip - Prognose über drohende Verlustvernichtung - Vorliegen einer "Definitivsituation" - Festhaltung an Erwägungen zur Frage der außerbetrieblichen Sphäre einer Kapitalgesellschaft Leitsätze Die sog. Mindestbesteuerung verstößt in ihrer Grundkonzeption einer zeitlichen Streckung des Verlustvortrags nicht gegen Verfassungsrecht. Tatbestand 1 I. Streitig ist die Rechtmäßigkeit von Festsetzungen zur Körperschaftsteuer und zum Gewerbesteuermessbetrag des Streitjahres 2004, bei denen ein Verlustvortrag sowie ein vortragsfähiger Gewerbeverlust nur zu einem Teil bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens und des Gewerbeertrags einkommens- bzw. gewerbeertragsmindernd zum Abzug kamen (sog. Mindestbesteuerung).2 Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin), eine Gmb H mit mehreren Tausend Gesellschaftern, betreibt den Erwerb und die Verwaltung von Vermögensanlagen jeder Art. Aus Aktien und Aktienfonds erzielt sie Erträge, die bei der Ermittlung des Einkommens weitgehend außer Betracht bleiben diese Erträge machen ca. 2/3 der Gesamterträge aus. Die übrigen Erträge (aus festverzinslichen Wertpapieren und Festgeldern) entsprechen der Höhe nach den im Gesamtunternehmen regelmäßig anfallenden betrieblichen Aufwendungen. Die Klägerin schließt aus ihrer Betriebsart darauf, dass sie nicht auf...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 28.11.2012