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05.11.2014
Entscheidungen
VII. Senat – Nacherhebung eines Zusatzzolls für die Einfuhr von Mandarin-Orangen in Dosen: Verlängerung der Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung - Objektive Beweislast für das Vorliegen der Ta...
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 21.8.2014, VII B 191/13 Nacherhebung eines Zusatzzolls für die Einfuhr von Mandarin-Orangen in Dosen: Verlängerung der Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung - Objektive Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 370 AOTatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) schloss mit einem chinesischen Lieferanten einen Kaufvertrag über 20 Container Dosenmandarinen. Die Ware wurde in Containern mit Flussschiffen von der Stadt A ...
BUNDESFINANZHOF Beschluss vom 21.8.2014, VII B 191/13 Nacherhebung eines Zusatzzolls für die Einfuhr von Mandarin-Orangen in Dosen: Verlängerung der Festsetzungsfrist bei Steuerhinterziehung - Objektive Beweislast für das Vorliegen der Tatbestandsvoraussetzungen des § 370 AOTatbestand 1 I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) schloss mit einem chinesischen Lieferanten einen Kaufvertrag über 20 Container Dosenmandarinen. Die Ware wurde in Containern mit Flussschiffen von der Stadt A im chinesischen Hinterland zum ca. 1 000 km entfernten Hafen von B (Anmerkung des Dokumentars: China) transportiert. Die ersten zehn Container, die am 22. Dezember 2003 in C (Anmerkung des Dokumentars: Deutschland) eintrafen, sind nicht vor dem 26. November 2003 in B auf das Seeschiff X verladen worden. Bei den zweiten zehn Containern, die am 13. Januar 2004 in C eintrafen, war die Verladung auf das Seeschiff Y nicht vor dem 13. Dezember 2003 erfolgt. Nach Ankunft der Ware veranlasste die Klägerin für jeden der 20 Container die Abgabe einer Zollanmeldung zur Überführung der Mandarinen in den zollrechtlich freien Verkehr, wobei die Zollanmeldungen jeweils die --unstreitig unzutreffende-- Erklärung enthielten, dass das Verschiffungsdatum ab B der 30. Oktober 2003 gewesen sei. Darüber hinaus wurde auf Art. 12 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 1964/2003 (VO Nr. 1964/2003) der Kommission vom 7. November 2003 zur Einführung vorläufiger Schutzmaßnahmen gegenüber den Einfuhren bestimmter...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 05.11.2014