Dokumente
Deutschland Bundesländer Berlin Senatsverwaltungen Senatskanzlei
16.02.2021
Pressemitteilung
Der Regierende Bürgermeister von Berlin - inkl. Wissenschaft und Forschung Berlin 

Land Berlin beschließt weitere Änderungen zum Zweckentfremdungsverbot

Pressemitteilung vom 16.02.2021 Aus der Sitzung des Senats am 16. Februar 2021: Der Senat hat heute den Gesetzentwurf zum Dritten Änderungsgesetz zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (Zw Vb G) beschlossen, um die Sicherstellung der Wohnraumversorgung der Bevölkerung weiter zu stärken und etwaige Rechtslücken zu schließen. Das am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Zweckentfremdungsverbot schützt den Wohnraum im gesamten Stadtgebiet vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in G...
Pressemitteilung vom 16.02.2021 Aus der Sitzung des Senats am 16. Februar 2021: Der Senat hat heute den Gesetzentwurf zum Dritten Änderungsgesetz zum Zweckentfremdungsverbot-Gesetz (Zw Vb G) beschlossen, um die Sicherstellung der Wohnraumversorgung der Bevölkerung weiter zu stärken und etwaige Rechtslücken zu schließen. Das am 1. Mai 2014 in Kraft getretene Zweckentfremdungsverbot schützt den Wohnraum im gesamten Stadtgebiet vor Zweckentfremdung durch Leerstand, Abriss und der Umwandlung in Gewerberaum oder Ferienwohnungen. Das Verbot wird in allen Berliner Bezirken umgesetzt und angewendet. Die Versorgung der Berliner Bevölkerung mit angemessenem Wohnraum ist wegen der angespannten Wohnungsmarktlage nach wie eine der vorrangigsten Aufgaben. Neben der aktiven Wohnungsbaupolitik kommt dem Schutz des bestehenden Wohnraums eine große Bedeutung zu. Sebastian Scheel, Senator für Stadtentwicklung und Wohnen: „Mit kurzzeitigen und illegalen Vermietungen von Wohnungen als Ferienwohnungen über Online-Plattformen werden weiterhin dem Wohnungsmarkt dringend benötigte Wohnungen entzogen. Die zuständigen Behörden werden mit der dritten Gesetzesänderung in die Lage versetzt, noch gezielter auftretenden Formen der Zweckentfremdung von Wohnraum, insbesondere durch Nutzung als Ferienwohnungen, zu begegnen. Die Regelung stärkt den Vollzug des Berliner Zweckentfremdungsverbot-Gesetzes und verhindert Umgehungsmöglichkeiten.“ Der Novellierungsvorschlag sieht unter anderem eine...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 16.02.2021