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02.02.2021
Erscheinung
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht 

Nachweisung 612 - Angaben zur Ermittlung der Mindestzuführung zur RfB (PDF, 393KB, nicht barrierefrei)

‚Angaben zur Ermittlung der Mindestzuführung zur RfB Fb/Nw A Zinstragende Passiva 1. Selbst abgeschlossenes VG: a) versicherungstechnische Brutto-Rückstellungen 100 b) Verbindlichkeiten gegenüber VN 100 ©) noch nicht fällige Ansprüche an VN 100 2. übemommenes VG 100 B. Eigenkapital, Genussrechtskapital, nachrangige Verbindlichkeiten 100 C. eingefordertes,noch nicht eingezahltes Kapital 100 D. Rückst. für Pensionen und ähnl. Verpfl., Abrechnungsposten pass. Rückvers. 100 E. Ergebnisqu...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 02.02.2021