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13.05.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
des Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung 

Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege und zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes

Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 5170Beschlussempfehlung und Berichtdes Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung ­ Drucksache 15/4852Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege und zur Änderung des LandesverwaltungsgesetzesBeschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung ­ Drucksache 15/4852 ­ mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Artikel 1 wi...
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 5170Beschlussempfehlung und Berichtdes Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung ­ Drucksache 15/4852Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege und zur Änderung des LandesverwaltungsgesetzesBeschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung ­ Drucksache 15/4852 ­ mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 5 wird das Wort ,,acht" durch das Wort ,,zwölf" ersetzt. b) Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst: Es finden die Regeln über eine stationäre EinrichtungAnwendung, wenn ,, in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft nach Absatz 2 mehr als zwölf Personen oder in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft nach Absatz 3 mehr als acht Personen Aufnahme gefunden haben." 2.§8wirdfolgenderAbsatz4angefügt: ,,(4) Die oberste Heimaufsichtsbehörde soll zur Umsetzung von Absatz 2 darauf hinwirken,dassdiePrüfberichtederunterenHeimaufsichtsbehördennachgewissen einheitlichen Strukturmerkmalen verfasst werden und dem Adressatenkreis eine umfassende Einschätzung ermöglichen, auch im Hinblick auf Umfang und allgemeine Verständlichkeit."Ausgegeben: 13. 05. 2014Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar ,,".1Landtag von Baden-Württemberg 3. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:Drucksache...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 13.05.2014