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13.05.2014
Beschlussempfehlung und Bericht
Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege und zur Änderung des Landesverwaltungsgesetzes
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 5170Beschlussempfehlung und Berichtdes Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/4852Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege und zur Änderung des LandesverwaltungsgesetzesBeschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/4852 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Artikel 1 wi...
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 5170Beschlussempfehlung und Berichtdes Ausschusses für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/4852Gesetz für unterstützende Wohnformen, Teilhabe und Pflege und zur Änderung des LandesverwaltungsgesetzesBeschlussempfehlung Der Landtag wolle beschließen, dem Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 15/4852 mit folgenden Änderungen zuzustimmen: Artikel 1 wird wie folgt geändert: 1. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Nummer 5 wird das Wort ,,acht" durch das Wort ,,zwölf" ersetzt. b) Absatz 4 wird wie folgt neu gefasst: Es finden die Regeln über eine stationäre EinrichtungAnwendung, wenn ,, in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft nach Absatz 2 mehr als zwölf Personen oder in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft nach Absatz 3 mehr als acht Personen Aufnahme gefunden haben." 2.§8wirdfolgenderAbsatz4angefügt: ,,(4) Die oberste Heimaufsichtsbehörde soll zur Umsetzung von Absatz 2 darauf hinwirken,dassdiePrüfberichtederunterenHeimaufsichtsbehördennachgewissen einheitlichen Strukturmerkmalen verfasst werden und dem Adressatenkreis eine umfassende Einschätzung ermöglichen, auch im Hinblick auf Umfang und allgemeine Verständlichkeit."Ausgegeben: 13. 05. 2014Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar ,,".1Landtag von Baden-Württemberg 3. § 13 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 wird wie folgt geändert:Drucksache...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 13.05.2014