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Deutschland Bund Bundestag Drucksachen
14.05.2014
Unterrichtung
#1801406
durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages 

Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 Parteiengesetz)

Deutscher Bundestag Drucksache 18/1406 18. Wahlperiode 13.05.2014 Unterrichtung durch den Präsidenten des Deutschen Bundestages Veröffentlichung von Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen (§ 25 Absatz 3 Satz 3 Parteiengesetz) Gemäß § 25 Absatz 3 Satz 2 und 3 des Parteiengesetzes sind Spenden, die im Einzelfall die Höhe von 50 000 Euro übersteigen, dem Präsidenten des Deutschen Bundestages unverzüglich anzuzeigen und von diesem unter Angabe des Zuwenders zeitnah als Bu...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 14.05.2014