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17.02.2010
Pressemitteilungen
Bundessozialgericht bestätigt beschränkte Kostenerstattung einer Krankenkasse für die drittmalige Versorgung mit einer Spender-Herzklappe in London
Siehe auch: Urteil des 1. Senats vom 17.2.2010 - B 1 KR 14/09 R - Kassel, den 17. Februar 2010Medieninformation Nr. 2/10 Bundessozialgericht bestätigt beschränkte Kostenerstattung einer Krankenkasse für die drittmalige Versorgung mit einer Spender-Herzklappe in London Dem 1939 geborenen, in Deutschland lebenden und bei der beklagten Ersatzkasse versicherten Kläger wurde 1982 und 1992 in einer Klinik in London jeweils eine bioprothetische Aortenklappe (Transplantate verstorbener Organspe...
Siehe auch: Urteil des 1. Senats vom 17.2.2010 - B 1 KR 14/09 R - Kassel, den 17. Februar 2010Medieninformation Nr. 2/10 Bundessozialgericht bestätigt beschränkte Kostenerstattung einer Krankenkasse für die drittmalige Versorgung mit einer Spender-Herzklappe in London Dem 1939 geborenen, in Deutschland lebenden und bei der beklagten Ersatzkasse versicherten Kläger wurde 1982 und 1992 in einer Klinik in London jeweils eine bioprothetische Aortenklappe (Transplantate verstorbener Organspender) eingesetzt. Die Kosten dafür trug die Beklagte in vollem Umfang. Im September 2005 bedurfte der Kläger erneut einer Herzklappenversorgung und beantragte die Kostenübernahme auch für diese risikobehaftete Operation. Die Beklagte übernahm die Kosten "anteilig im Rahmen einer Einzelfallentscheidung ohne präjudizierende Wirkung" beschränkt auf die Sätze in einem vergleichbaren deutschen Vertragskrankenhaus. Der 1. Senat des Bundessozialgerichts hat in Übereinstimmung mit den Vorinstanzen am 17. Februar 2010 entschieden, dass es rechtmäßig war, dem Kläger von den ca 36.600 Euro Kosten der Ende 2005 in London durchgeführten stationären Behandlung nur ca 24.000 Euro zu erstatten. Kostenerstattung für die Behandlung in anderen EG-Staaten kann höchstens in Höhe der Vergütung verlangt werden, die von der Krankenkasse bei einer Leistungserbringung in Deutschland zu tragen wäre. Ein ausnahmsweise weitergehender Anspruch scheitert, weil der Kläger eine vergleichbare, "dem allgemein...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 17.02.2010