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22.05.2014
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Antje HermenauFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 

Schulnetzplan der Landeshauptstdt Dresden

Sächsischer Landtag 5. WahlperiodeDrucksache 5/ 1 4 4 31Kleine Anfrageder Abgeordneten Antje HermenauFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENThema:Schulnetzplan der Landeshauptstdt DresdenFragen an die Staatsregierung:1. Trifft es zu, dass der Schulnetzplan, den der Stadtrat der Stadt Dresden 2012 beschlossen hat, noch immer nicht vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus genehmigt wurde?2. Wenn ja, welche vorläufige Richtlinie, Verordnung oder sonstige Rechtsgrundlage liegt Entscheidungen der Dresd...
Sächsischer Landtag 5. WahlperiodeDrucksache 5/ 1 4 4 31Kleine Anfrageder Abgeordneten Antje HermenauFraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENThema:Schulnetzplan der Landeshauptstdt DresdenFragen an die Staatsregierung:1. Trifft es zu, dass der Schulnetzplan, den der Stadtrat der Stadt Dresden 2012 beschlossen hat, noch immer nicht vom Sächsischen Staatsministerium für Kultus genehmigt wurde?2. Wenn ja, welche vorläufige Richtlinie, Verordnung oder sonstige Rechtsgrundlage liegt Entscheidungen der Dresdner Schulbehörde zur Zügigkeit einer Schule im kommenden Schuljahr 2014/2015 zugrunde?3. Welche Rechtsmittel haben in dieser Situation Schulkonferenzen oder Elternbeiräte, um nach erfolgtem Beschluss auf der Schulkonferenz gegen die Veränderung der Zügigkeit wirksam Einspruch einzulegen?4. Wann plant das SMK, den beschlossenen Schulnetzplan der Stadt Dresden zu genehmigen?Dresden, den 15. Mai 2014Antje Hermenau, MdLEingegangen am:16. Mai 2014Ausgegeben am:

Angaben ohne Gewähr. Stand: 22.05.2014