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24.03.2015
Pressemitteilungen
#6/15
Bundessozialgericht 

Bundessozialgericht hält an seiner Rechtsprechung zur Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern leben, fest

Siehe auch:  Urteil des 8. Senats vom 24.3.2015 - B 8 SO 9/14 R -, Urteil des 8. Senats vom 24.3.2015 - B 8 SO 5/14 R -  Bundessozialgericht BUNDESSOZIALGERICHT - Pressestelle - Graf-Bernadotte-Platz 5, 34119 Kassel Tel. (0561) 3107-1, Durchwahl -460, Fax -474 e-mail: pressestelle@bsg.bund.de Internet: http://www.bundessozialgericht.de 24. März 2015Medieninformation Nr. 6/15 Bundessozialgericht hält an seiner Rechtsprechung zur Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren El...
Siehe auch:  Urteil des 8. Senats vom 24.3.2015 - B 8 SO 9/14 R -, Urteil des 8. Senats vom 24.3.2015 - B 8 SO 5/14 R -  Bundessozialgericht BUNDESSOZIALGERICHT - Pressestelle - Graf-Bernadotte-Platz 5, 34119 Kassel Tel. (0561) 3107-1, Durchwahl -460, Fax -474 e-mail: pressestelle@bsg.bund.de Internet: http://www.bundessozialgericht.de 24. März 2015Medieninformation Nr. 6/15 Bundessozialgericht hält an seiner Rechtsprechung zur Sozialhilfe für volljährige behinderte Menschen, die bei ihren Eltern leben, fest Mit Urteilen vom 23. Juli 2014 hat der 8. Senat des Bundessozialgerichts entschieden, dass erwerbsunfähige volljährige behinderte Menschen, die Leistungen für den Lebensunterhalt nach dem Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch ? Sozialhilfe ? (SGB XII) erhalten und bei ihren Eltern beziehungsweise einem Elternteil leben, grundsätzlich einen Anspruch auf Leistungen für den Lebensunterhalt nach der Regelbedarfsstufe 1 (100 %) besitzen. Diese Entscheidungen hat das Bundessozialgericht am Dienstag, dem 24. März 2015, in zwei Verfahren aufgrund mündlicher Verhandlung fortgeführt und seine Auffassung bekräftigt, dies ergebe sich bei verfassungskonformer Auslegung des § 27a Abs 3 SGB XII in Verbindung mit der Anlage zu § 28 SGB XII und der gesetzlichen Vermutung einer gemeinsamen, damit auch eigenen, nicht fremden Haushaltsführung (§ 39 Satz 1 SGB XII). In beiden Verfahren wurde die Sache jedoch an das Landessozialgericht zurückverwiesen, weil ausreichende Feststellungen zur Höhe der...

Angaben ohne Gewähr. Stand: 24.03.2015