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26.05.2014
Mitteilung
der Landesregierung 

Bericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Petition 15/3368 betr. Strafaussetzung zur Bewährung

Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 5242 22. 05. 2014Mitteilungder LandesregierungBericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Petition 15/3368 betr. Strafaussetzung zur BewährungLandtagsbeschluss Der Landtag hat am 10. April 2014 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 15/4976, lfd. Nr. 2): ,,Die Petition wird der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen."Bericht Mit Schreiben vom 22. Mai 2014 Nr. I­0524.1 berichtet das Staatsministerium wie fol...
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 5242 22. 05. 2014Mitteilungder LandesregierungBericht der Landesregierung zu einem Beschluss des Landtags; hier: Petition 15/3368 betr. Strafaussetzung zur BewährungLandtagsbeschluss Der Landtag hat am 10. April 2014 folgenden Beschluss gefasst (Drucksache 15/4976, lfd. Nr. 2): ,,Die Petition wird der Regierung zur Berücksichtigung überwiesen."Bericht Mit Schreiben vom 22. Mai 2014 Nr. I­0524.1 berichtet das Staatsministerium wie folgt: Das Justizministerium hat zu der genannten Petition am 11. April 2014 die folgende Gnadenentscheidung gefasst: 1. Die Vollstreckung der Freiheitsstrafe von 4 Monaten aus dem Urteil des Amtsgerichts B. vom 25. November 2010 in Verbindung mit dem Beschluss desselben Gerichts vom 9. August 2013 wird im Wege der Gnade zur Bewährung ausgesetzt. 2. Die Bewährungszeit wird auf 3 Jahre festgesetzt. 3. Der Verurteilte wird angewiesen, der Staatsanwaltschaft R. jeden Wechsel seines Wohnortes oder seiner Anschrift sowie seines Arbeitsplatzes unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen.Eingegangen: 22. 05. 2014 / Ausgegeben: 23. 05. 2014Drucksachen und Plenarprotokolle sind im Internet abrufbar ,,".

Angaben ohne Gewähr. Stand: 26.05.2014