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28.05.2014
Antrag
Rauchwarnmelder straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen einer Nichtbeachtung von § 15 Absatz 7 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 5103 17. 04. 2014Antragder Abg. Manfred Groh u. a. CDU undStellungnahmedes Ministeriums für Verkehr und InfrastrukturRauchwarnmelder straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen einer Nichtbeachtung von § 15 Absatz 7 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. inwieweit sie die Rechtsauffassung teilt, wonach infolge eines Personenschaden...
Landtag von Baden-Württemberg15. WahlperiodeDrucksache 15 / 5103 17. 04. 2014Antragder Abg. Manfred Groh u. a. CDU undStellungnahmedes Ministeriums für Verkehr und InfrastrukturRauchwarnmelder straf- und ordnungswidrigkeitsrechtliche Konsequenzen einer Nichtbeachtung von § 15 Absatz 7 Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO)Antrag Der Landtag wolle beschließen, die Landesregierung zu ersuchen zu berichten, 1. inwieweit sie die Rechtsauffassung teilt, wonach infolge eines Personenschadens durch einen Brand aufgrund des Unterlassens der Installation von Rauchwarnmeldern dies strafrechtlich als fahrlässige Tötung (§§ 229, 13 Strafgesetzbuch [StGB]) oder als fahrlässige Tötung durch Unterlassen (§§ 222, 13 StGB) gewertet werden kann; 2. inwieweit die Nichtbeachtung der öffentlich-rechtlichen Brandschutzvorschrift des § 15 Absatz 7 LBO den Fahrlässigkeitsvorwurf erhärtet und welche rechtlichen sowie versicherungstechnischen Konsequenzen sich daraus ergeben könnten, wenn (mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit) davon ausgegangen werden kann, dass die Installation eines Rauchwarnmelders einen Personenschaden verhindert hätte; 3. ob sie der Auffassung zustimmt, wonach die Nichtbeachtung von Sondernormen (insbesondere technischer Art, siehe § 15 Absatz 7 LBO) indizielle Bedeutung für die Verletzung von Sorgfaltspflichten auch im strafrechtlichen Sinne hat; 4. ob sie es ggf. für notwendig erachtet, die gesetzlichen Regelungen aus § 15 Absatz 7 LBO in Bezug auf eine...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 28.05.2014