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21.09.2017
Pressemitteilungen
Muss der Veranstalter des jährlichen Berliner Christopher Street Day (CSD) für auftretende Künstler Künstlersozialabgabe entrichten?
Pressemitteilung 45/2017 vom 20. September 2017 - Muss der Veranstalter des jährlichen Berliner Christopher Street Day (CSD) für auftretende Künstler Künstlersozialabgabe entrichten? Mit der jährlich am vierten Samstag im Juni in Berlin stattfindenden CSD-Veranstaltung soll unter anderem an das erste bekannt gewordene Aufbegehren von Homosexuellen und anderen sexuellen Minderheiten gegen Polizeiwillkür am 28. Juni 1969 in der New Yorker Christopher Street erinnert werden, in dessen Folge es z...
Pressemitteilung 45/2017 vom 20. September 2017 - Muss der Veranstalter des jährlichen Berliner Christopher Street Day (CSD) für auftretende Künstler Künstlersozialabgabe entrichten? Mit der jährlich am vierten Samstag im Juni in Berlin stattfindenden CSD-Veranstaltung soll unter anderem an das erste bekannt gewordene Aufbegehren von Homosexuellen und anderen sexuellen Minderheiten gegen Polizeiwillkür am 28. Juni 1969 in der New Yorker Christopher Street erinnert werden, in dessen Folge es zu tagelangen Straßenschlachten mit der Polizei kam. Der Aufstand wird allgemein als die Geburtsstunde der internationalen Schwulen-, Lesben- und Transgender-Bewegung verstanden. Veranstalter des CSD ist ein gemeinnütziger eingetragener Verein, der im Sinne seiner Vereinszwecke eine Parade durch die Innenstadt Berlins mit anschließender Abschlusskundgebung durchführt, in deren Rahmen ein Bühnenprogramm mit Rede- und künstlerischen Beiträgen stattfindet. Da einige der auftretenden Künstler Honorare erhalten, stellte die Deutsche Rentenversicherung Bund (= Beklagte) im Rahmen einer Betriebsprüfung die Abgabepflicht des Trägervereins nach dem Recht der Künstlersozialversicherung fest. Für die Jahre 2002 bis 2006 erhob sie insgesamt 763,34 Euro Künstlersozialabgabe (KSA). Die Künstlersozialversicherung bietet selbstständigen Künstlern (und Publizisten) einen ähnlichen sozialen Schutz wie Arbeitnehmern. Die Künstler und Publizisten tragen dafür die Hälfte der Beiträge selbst, während die...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 21.09.2017