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02.08.2017
Drucksache 17/3652
Berechnung der Rufbereitschaft bei der Polizei Rheinland-Pfalz
Drucksache 17/3652
27. 07. 2017
K l e i n e A n f r a g e
des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD)
Berechnung der Rufbereitschaft bei der Polizei Rheinland-Pfalz
In Rheinland-Pfalz ist der Dienst in Bereitschaft und Rufbereitschaft für Beamtinnen und Beamte in 7 Arbeitszeitverordnung (ArbZVO) geregelt. Die Regelung der Rufbereitschaft ergibt sich aus 7 Abs. 2 ArbZVO, der wie folgt lautet:
Für die Zeit einer Rufbereitschaft ist zu einem Achtel Zeitausgleich zu gewähren. Bei der Berechnung s...
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Angaben ohne Gewähr. Stand: 02.08.2017
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