Dokumente
Deutschland Bund Bundesregierung Obere Bundesbehörden BALM
02.08.2017
Aktuelle Nachricht
Landwirtschaftliche Lohnunternehmen
Landwirtschaftliche LohnunternehmenDatum01.08.2017Kulanzfrist um ein weiteres Jahr bis zum 31. Mai 2018 verlängert.Vor dem Hintergrund, dass Landwirte und Lohnunternehmer derzeit Schwierigkeiten haben, innerhalb der bislang vereinbarten Übergangsfrist die erforderliche güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung für Beförderungen, die im Vorfeld oder im Nachgang von Arbeitsleistungen erbracht werden, zu erwerben, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entschieden, die ...
Landwirtschaftliche LohnunternehmenDatum01.08.2017Kulanzfrist um ein weiteres Jahr bis zum 31. Mai 2018 verlängert.Vor dem Hintergrund, dass Landwirte und Lohnunternehmer derzeit Schwierigkeiten haben, innerhalb der bislang vereinbarten Übergangsfrist die erforderliche güterkraftverkehrsrechtliche Berechtigung für Beförderungen, die im Vorfeld oder im Nachgang von Arbeitsleistungen erbracht werden, zu erwerben, hat das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur entschieden, die Kulanzfrist um ein weiteres Jahr bis zum 31. Mai 2018 zu verlängern. Es wird darauf hingewiesen, dass dieser Entscheidung keine Änderung der Rechtslage zugrunde liegt. Insbesondere unterliegen sonstige Beförderungen durch Lohnunternehmer für Dritte der gesetzlichen Erlaubnispflicht. Das Bundesamt für Güterverkehr wird innerhalb der Kulanzfrist von Beanstandungen im Rahmen seiner Straßen- und Betriebskontrollen wie bisher in denjenigen Fällen absehen, in denen Beförderungen im Vorfeld oder im Nachgang von Arbeitsleistungen durchgeführt werden.Die Länder sind von der Entscheidung des Ministeriums in Kenntnis gesetzt worden. Dem Bundesamt liegen zurzeit keine Informationen über die weitere Verfahrensweise der Kontrollbehörden der Länder vor. nach oben
Angaben ohne Gewähr. Stand: 02.08.2017