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02.08.2017
Pressemitteilung
Senat beschließt Entwurf des Charité-Vertrages 2018-2022
Aus der Sitzung des Senats am 1. August 2017:
In seiner heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage des
Regierenden Bürgermeisters und Senators für Wissenschaft und
Forschung, Michael Müller, den Entwurf des Charité-Vertrages
2018-2022 beschlossen. Vor der Unterzeichnung bedarf er noch
der Zustimmung des Abgeordnetenhauses.
Der neue Charité-Vertrag wird analog zu den
Hochschulverträgen eine Laufzeit von fünf statt vier Jahren
haben und der Charité damit ei...
Aus der Sitzung des Senats am 1. August 2017: In seiner heutigen Sitzung hat der Senat auf Vorlage des Regierenden Bürgermeisters und Senators für Wissenschaft und Forschung, Michael Müller, den Entwurf des Charité-Vertrages 2018-2022 beschlossen. Vor der Unterzeichnung bedarf er noch der Zustimmung des Abgeordnetenhauses. Der neue Charité-Vertrag wird analog zu den Hochschulverträgen eine Laufzeit von fünf statt vier Jahren haben und der Charité damit eine längere Planungssicherheit bieten. Wie in den Richtlinien der Regierungspolitik vorgesehen, enthält der Vertrag eine Erhöhung der Grundfinanzierung in der Vertragslaufzeit um jährlich 3,5 Prozent. Der Mittelaufwuchs für konsumtive Ausgaben der Charité beträgt damit insgesamt 114 Mio. € im Zeitraum 2018-2022. Im Jahr 2022 steigt der Zuschuss an die Charité auf 246,8 Mio. €, verglichen mit 207,8 Mio. € im Jahr 2017. Die 3,5-prozentige Erhöhung soll zudem ab 2019 auch erstmals für die allgemeinen Investitionszuschüsse gelten, die derzeit bei jährlich 33 Mio. € liegen. Das resultiert in einem Plus von 12,2 Mio. € im Vertragszeitraum. Nicht enthalten sind darin weitere zusätzliche Mittel, die für gesondert vereinbarte Bauvorhaben der Charité zur Verfügung gestellt werden. Der Charité-Vertrag sieht Verbesserungen bei Studien- und Beschäftigungsbedingungen vor. Der Anteil unbefristeter Verträge bei dem aus Landesmitteln...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 02.08.2017