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28.07.2017
Pressemitteilung
Deutsche Sprache als Türöffner in den Berufsalltag
27.07.2017Deutsche Sprache als Türöffner in den Berufsalltag | 57/2017Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn
Deutsch lernen für die Integration Potsdam - Für Geflüchtete und andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist das Erlernen der deutschen Sprache eines der ersten und größten Hindernisse, um im hiesigen Berufsalltag Fuß zu fassen. Wenn Arbeitgeber eine ...
27.07.2017Deutsche Sprache als Türöffner in den Berufsalltag | 57/2017Arbeitgeberleistungen für Deutschkurse zur beruflichen Integration gehören nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn Deutsch lernen für die Integration Potsdam - Für Geflüchtete und andere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, ist das Erlernen der deutschen Sprache eines der ersten und größten Hindernisse, um im hiesigen Berufsalltag Fuß zu fassen. Wenn Arbeitgeber eine entsprechende Sprachkenntnis ihrer Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer für das vorgesehene Aufgabengebiet verlangen und deshalb die Kosten für Deutschkurse übernehmen, brauchen diese den gewährten Vorteil nicht als Arbeitslohn zu versteuern. Darüber hat Brandenburgs Finanzministerium heute informiert.Brandenburgs Finanzstaatssekretärin Daniela Trochowski begrüßte, dass ein mit den Ländern abgestimmtes Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen jetzt nochmal ausdrücklich klarstellt, dass solche Arbeitgeberleistungen für Bildungsmaßnahmen zum Erwerb oder zur Verbesserung von Deutschkenntnissen nicht zum steuerpflichtigen Arbeitslohn gehören. „Damit haben Arbeitgeber jetzt mehr Sicherheit. Sie wissen nun, dass sie Aufwendungen für Sprachkurse für ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer – deren Muttersprache nicht Deutsch ist – nicht als Arbeitslohn zu versteuern brauchen. Das nützt natürlich den Menschen mit Migrationshintergrund, wie etwa Geflüchteten, um mit einer Tätigkeit auch...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 28.07.2017