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19.07.2017
Interviews
"Die Meinungsfreiheit endet, wo das Strafrecht beginnt."
Interviewpartner/in: Heiko Maas Autor/in: Jan Emendörfer, Mathias Wöbking und Andreas Debsk Medium: Leipziger Volkszeitung Bundesjustizminister Heiko Maas (50, SPD ) ist am Montagnachmittag zu einem Vortrag in Dresden mit lautstarken Protesten empfangen worden, sprach dann aber in sachlicher Atmosphäre vor 500 Zuhörern über Wege, wie soziale Netzwerke verpflichtet werden können, Hass-Kommentare zu löschen. Im Interview spricht er auch über seinen Dresdner Auftritt, Beschimpfungen sowie den Um...
Interviewpartner/in: Heiko Maas Autor/in: Jan Emendörfer, Mathias Wöbking und Andreas Debsk Medium: Leipziger Volkszeitung Bundesjustizminister Heiko Maas (50, SPD ) ist am Montagnachmittag zu einem Vortrag in Dresden mit lautstarken Protesten empfangen worden, sprach dann aber in sachlicher Atmosphäre vor 500 Zuhörern über Wege, wie soziale Netzwerke verpflichtet werden können, Hass-Kommentare zu löschen. Im Interview spricht er auch über seinen Dresdner Auftritt, Beschimpfungen sowie den Umgang mit Gewalttätern. Leipziger Volkszeitung: Herr Maas, gegen Ihren Auftritt in Dresden ist lautstark protestiert worden. Inwieweit greift Sie so etwas noch persönlich an? Heiko Maas: Solche Beschimpfungen sind nicht ganz neu für mich. Als Politiker muss man einfach mehr als andere Menschen aushalten können. Was bei mir etwa über die sozialen Netzwerke ankommt, ist häufig zu absurd, um ernst genommen zu werden. Ich bin nicht mehr bereit, mich auf solche abartigen Beschimpfungen einzulassen. Die Meinungsfreiheit gilt für jeden, sie schützt auch Meinungen, die uns nicht gefallen. Aber: Wenn andere nur niedergebrüllt oder beleidigt werden sollen, spricht das letztlich für sich. Im Übrigen: Ich habe mich sehr über die sachliche Debatte mit den Studierenden und allen anderen in Dresden gefreut. Leipziger Volkszeitung: Sie gehen als Minister gegen Hass-Kommentare im Internet vor. Warum war es so wichtig, ein neues Gesetz dazu vor der Sommerpause durchzusetzen, obwohl es verfassungsrechtliche...
Angaben ohne Gewähr. Stand: 19.07.2017